Hallo Frau Bader, ich bin geschieden und habe aus der 1. Ehe einen Sohn. Vor einer Woche habe ich wieder geheiratet. Heute kam eine Schreiben vom Vormundschaftsgericht, das ich ein Verzeichnis des Kindesvermögen von meinem minderjährigen Sohn innerhalb der nächsten 4 Wochen einreichen soll. Häuser, teuren Schmuck und andere große Sachen besitzt mein Sohn nicht. Er hat nur ein Sparbuch das ich angelegt habe, auf das er abundzu mal sein Schwein leert; eine Lebensversicherung die ich angelegt und auf die ich monatlich einzahle und von der Oma irgendwelche Fonds, 3000E vielleicht. Jetzt frag ich mich, was dies das Gericht angeht, mit welchem Recht wollen die das wissen??? Mein jetziger Mann und ich sind gesetzl. Betreuer von seinem Bruder, der auch von mir gepflegt wird, da ist es mir verständlich, wenn danach gefragt wird, aber nicht bei Mutter und Kind. Sogar Vermögen das mir und meinem Sohn gehört (haben wir aber nicht) soll ich angeben. Nun ist noch die Rede das ich sorgeberechtigt bin. Bisher waren mein Ex und ich zusammen sorgeberechtigt. Änderte sich das Sorgerecht durch meine Wiederheirat? Ist auch das Geld was ich angelegt habe (Lebensversicherung) und auf das ich monatl. einzahle, jetzt schon Besitz meines Sohnes? Muss ich das auch angeben? Ich habe nämlich ein Vorrecht, das das Geld später auch an mich ausgezahlt werden kann. Muss sich das jede/r Geschiedene/r mit minderjährigen Kinder gefallen lassen. Meiner Meinung ist dies gegen das Datenschutzgesetz. MfG
Mitglied inaktiv - 25.07.2008, 23:09