Werte Frau Bader,
unsere Tochter ist am 16.12.2016 geboren. Meine Frau hat Elternzeit bis einschließlich Januar 2018 beantragt - also weniger als die zwei Jahre - und möchte ab 01.02.2018 wieder arbeiten gehen.
Nun zeichnet es sich ab, dass wir möglicherweise keinen KiTa-Platz bekommen. Die Stadt zu verklagen löst zunächst unser Problem der mangelnden Betreuung nicht, daher möchte mein Frau ihre Elternzeit entweder auf zwei Jahre oder zumindest so lange verlängern, bis ein Krippenplatz vorhanden ist.
Kann der Arbeitgeber seine Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit auf 2 Jahre verweigern?
Das Gesetz spricht in § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG immer nur von dem Wechsel der Anspruchsberechtigten, der nicht erfolgen kann. Dies ist aber nicht unser Problem, es liegt einfach nur daran, dass wir keine Betreuung für unser Kind haben.
Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar
von
jungVater
am 18.10.2017, 09:51
Antwort auf:
Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung Elternzeit?
Hallo,
wenn Sie weniger als zwei Jahre beantragt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Und von Dezember 16 bis Januar 18 sind selbst verständlich keine zwei Jahre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2017
Antwort auf:
Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung Elternzeit?
Kleiner Hinweis: wenn Elternzeit bis einschließlich Januar 2018 beantragt wurde sind das bereits mehr als 2 Jahre....die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt.
von
Andrea6
am 18.10.2017, 09:57
Antwort auf:
Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung Elternzeit?
Eine Verlängerung der EZ ist jetzt nur noch mit Zustimmung des AG möglich. Sprich: ja, er könnte diese aus organisatorischen Gründen verweigern.
Ich würde ihn über diese (nicht selbst verschuldete) Situation informieren - grundsätzlich würde deine Frau ja arbeiten wollen - und fragen, in wie weit er euch entgegen kommen kann.
Viel Erfolg!
von
cube
am 18.10.2017, 10:08
Antwort auf:
Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung Elternzeit?
@Andrea: rechne doch nochmal ;-)
floe
von
la-floe
am 18.10.2017, 10:23
Antwort auf:
Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung Elternzeit?
Das baby ist anfang Feb 2018noch keine 14Monate alt
von
sterntaler82
am 18.10.2017, 10:43
Antwort auf:
Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung Elternzeit?
Omg - ich hatte irgendwie 2 Jahre Elternzeit und 2015 geboren auf dem Schirm ;-)
von
Andrea6
am 18.10.2017, 12:39