Frage: Verwandschaftsgrad

Betreff: Verwandschaftsgrad Ich hatte einen Unfall und bekomme vom meiner Kasse eine Unterstützung durch eine Haushaltshilfe. Diese darf aber nicht mit mir direkt Verwandt sein. Ev könnte es die angeheiratete Tante meines Mannes einspringen. Ist sie Verwandte 1. oder 2. oder 3. Grades? Wo ist da rechtl. der Unterschied. Liebe Grüße Moni

Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 22:19



Antwort auf: Verwandschaftsgrad

Hallo, ich sehe es wie Andrea. Aber: Erster Grad: Kinder und deren Abkömmlinge. Zweiter Grad: Eltern und deren ABkömmlinge. Dritter Grad: Grosseltern u deren Abkömmlinge (so ist es zumindest im Erbrecht). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2005



Antwort auf: Verwandschaftsgrad

Selbstverständlich "darf" die Haushaltshilfe mit Dir verwandt sein - das wäre ja noch schöner! Der Knackpunkt ist lediglich der, daß man (zu Recht) davon ausgeht, daß Verwandte sich gegenseitig helfen und ev. nur die Fahrtkosten ersetzt bekommen. Erkundige Dich doch bei der Kasse!

Mitglied inaktiv - 22.11.2005, 08:53