Betreff: Verwandschaftsgrad
Ich hatte einen Unfall und bekomme vom meiner Kasse eine Unterstützung durch eine Haushaltshilfe. Diese darf aber nicht mit mir direkt Verwandt sein. Ev könnte es die angeheiratete Tante meines Mannes einspringen. Ist sie Verwandte 1. oder 2. oder 3. Grades? Wo ist da rechtl. der Unterschied.
Liebe Grüße
Moni
Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 22:19
Antwort auf:
Verwandschaftsgrad
Hallo,
ich sehe es wie Andrea. Aber: Erster Grad: Kinder und deren Abkömmlinge. Zweiter Grad: Eltern und deren ABkömmlinge. Dritter Grad: Grosseltern u deren Abkömmlinge (so ist es zumindest im Erbrecht).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2005
Antwort auf:
Verwandschaftsgrad
Selbstverständlich "darf" die Haushaltshilfe mit Dir verwandt sein - das wäre ja noch schöner! Der Knackpunkt ist lediglich der, daß man (zu Recht) davon ausgeht, daß Verwandte sich gegenseitig helfen und ev. nur die Fahrtkosten ersetzt bekommen. Erkundige Dich doch bei der Kasse!
Mitglied inaktiv - 22.11.2005, 08:53