Frage: Vertragsverlaengerungen

Ich vertrete seit 2 1/2 Jahren Jahren meine Kollegin in Elternzeit, die nun nochmals 2 Jahre verlaengert hat (2. Kind). Mein Vertrag (fuer diese Stelle - darunter laeuft ein unbefristeter Vertrag fuer eine andere Position) wird nun das 4. mal insgesamt verlaengert - es sind jedoch keine Gruende angegeben. Die ELternzeitvertretung laeuft also nur muendlich. Meine Frage lautet daher: Wie oft und wie lange darf der AG generell verlaengern bevor ein Kettenvertrag zustande kommt? Muss der Grund (hier Elternzeitvertetung) schriftlich niedergelegt werden? VIELEN DANK fuer Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 15.04.2005, 15:44



Antwort auf: Vertragsverlaengerungen

Hallo, eigentlich bis zu 3 x bzw. 2 Jahre. ES sei denn, es gibt einen sachlichen Grund wie die Vertretung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2005



Antwort auf: Vertragsverlaengerungen

DANKE - muss der sachliche Grund denn immer schriftlich festgelegt werden oder reicht es wenn beiden Parteien der Grund muendlich bekannt ist?

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 16:53