Hallo Frau Bader, ich bin jetzt im Mutterschutz und erwarte im Mai mein Kind. Ab November (Kind 6 Monate alt) möchte ich gerne in Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung (20h/Woche) nachgehen, und zwar bei einem neuen Arbeitgeber. Mein derzeitiger Arbeitgeber wird mir eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nicht erlauben, ich werde also kündigen (müssen), wenn mir ein Vertrag vom neuen AG vorliegt. 1) Bei der Kündigung in EZ gelten für mich die normalen (vertraglichen) Kündigungsfristen? Der neue AG weiß über Schwangerschaft und TZ in EZ Pläne Bescheid. 2) Sollte der Arbeitsvertrag mit dem neuen AG eine Vollzeitbeschäftigung ausweisen, die dann durch die beantragte Elternzeit auf Teilzeit reduziert wird? 3) Oder ist ein Teilzeitvertrag vorteilhaft? Weiterhin möchte ich mit dem 1. Geburtstag des Kindes die Stunden weiter anheben, auf 30h/Woche. 4) Auch da stellt sich mir die Frage, ob das ganze Prozedere in EZ (Vertrag "offiziell" Vollzeit) oder mit einem TZ Vertrag abgewickelt werden sollte/kann. 5) Vorteile der TZ in EZ Variante sind doch Kündigungsschutz etc.? Wie passt diese Info darein: "Wer will, darf bis zu 30 Stunden pro Woche in seinem Job tätig sein. Allerdings gibt es verschiedene Voraussetzungen dafür: Der Betrieb muss mindestens 15 Beschäftigte haben und ein Arbeitnehmer muss seit mindestens sechs Monaten dort angestellt sein. Man muss mindestens 15 und darf höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, die Reduzierung soll zudem für mindestens zwei Monate gelten." [Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/elternzeit-und-elterngeld-darf-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten-1.1446696] 6) Sind Probleme zu erwarten, da ich ja nicht seit 6 Monaten beim neuen AG angestellt sein werde....? Danke und viele Grüße!
von pumpk1n am 31.03.2015, 15:56