Hallo Frau Bader, ich möchte während meiner Elternzeit 12 Stunden in Teilzeit arbeiten. Ich möchte meinem Arbeitgeber gerne eine Vertragsvariante vorschlagen, die für mich netto mehr bringen würde, als 12 Stunden reguläres Gehalt. Bitte informieren Sie mich, ob diese Gestaltung durch einen Arbeitgeber zulässig wäre: Ich vereinbare zwei Arbeitsverträge: 1. Vertrag als geringfügige Beschäftigung (325 Euro) für 8 Stunden pro Woche mit Lohnsteuerkarte Klasse V und einen 2. Vertrag Teilzeit über 4 Stunden mit Vergütung 20 Euro brutto (monatlich 320 Euro) auf eine zweite Lohnsteuerkarte Klasse VI. Ist das rechtlich zulässig? Danke. Viele Grüße Birgit
Mitglied inaktiv - 11.11.2002, 21:55