Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter ist am 31.12.2017 geboren. Meine Elternzeit läuft 3 Jahre. Das Elterngeld habe ich in 2018 bezogen.
Nun plane ich ab April 2019 eine Beschäftigung in Elternteilzeit bei einem anderen AG aufzunehmen, da mein bestehender AG kein Angebot zur Elternteilzeit machen konnte.
Vor Antritt meiner Elternzeit habe ich in Vollzeit (=40 Stunden/Woche) gearbeitet.
Nun meine Frage:
Wie muss der Vertrag in Elternteilzeit (=15 Stunden / Woche) aussehen, damit ich bei erneuter Schwangerschaft das volle Mutterschaftsgeld (=inkl. AG-Zuschuss z. Mutterschaftsgeld) auf Basis meines Vollzeitgehaltes erhalte und was muss ich dafür tun?
Der neue AG möchte mich beschäftigen unter der Prämisse, dass ich langfristig, also auch über die Elternzeit hinaus dort arbeite. Er bietet mir einen unbefristeten Vertrag an.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und freundliche Grüße.
von
Dezemberkind
am 20.01.2019, 07:34
Antwort auf:
Vertragsgestaltung in Elternteilzeit bei anderem AG erneute Schwangerschaft
Hallo,
am besten wäre der Vertrag auf die EZ befristet - Sie haben ja sonst das Problem, dass Sie einen VZ + einen TZ-Vertrag haben, wenn die EZ endet (mit neuer Schwangerschaft oder ohne).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2019
Antwort auf:
Vertragsgestaltung in Elternteilzeit bei anderem AG erneute Schwangerschaft
Der Vertrag sollte auf die EZ befristet sein im Idealfall, muss es aber nicht unbedingt wenn wirklich nicht mehr wie 18 Std die Woche.. Den anderen Vollzeitvertrag darfst du nicht kündigen. Hole dir aber am besten schriftlich das OK bei dem VZ-AG das er die TZ-Tätigkeit erlaubt. Im Falle einer erneuten Schwangerschaft beendest du dann die EZ auf den Tag vor dem neuen Mutterschutz, damit lebt der VZ-Vertrag wieder auf.
Alles über 18 Std die Woche hinaus solltest du dann befristet machen. Wobei das alles theoretisch ist, denn du könntest ja auch ganz normal mit der Kündigungsfrist bei einer erneuten Schwangerschaft passend zum neuen Mutterschutz den anderen Vertrag kündigen. Unbefristet und nicht mehr wie 18 Std die Woche hätte aber den Vorteil das du bei einer erneuten Schwangerschaft von beiden AG Mutterschaftsgeld bekommst sofern du die laufende EZ beim VZ-AG passend kündigst.
Für das neue EG wird dann, je nachdem wann das nächste Kind kommt, entweder das VZ-Gehalt von vor dem ersten Kind herangezogen (wenn Abstand nicht größer wie etwa 14 Monate), das fällt ja bei dir schon flach. genau wie eine Mischung aus VZ und TZ. weil hört sich nicht so an als ob du schon schwanger wärst. Also EG aus dem TZ-Gehalt.
von
Felica
am 20.01.2019, 09:52
Antwort auf:
Vertragsgestaltung in Elternteilzeit bei anderem AG erneute Schwangerschaft
Guten Tag Frau Bader,
vielen Dank für die Antworten.
Sofern ich mich für einen weiteren unbefristeten Vertrag (Teilzeit) entscheide, hätte dies doch insofern keinen Nachteil für mich, außer dass ich einen der beiden Verträge nach meiner Elternzeit kündigen muss?
Außerdem würde ich auf Basis meines Vollzeit + Teilzeitjobs Mutterschaftsgeld beziehen können sofern ich die Elternzeit fristgerecht unterbreche? Ist dies korrekt?
Oder sehen Sie weitere Nachteile? Für mich hätte es den Vorteil, dass ich nach eventuellem Kind 2 auch ein Anrecht auf einen unbefristeten Teilzeit-Job habe. Dieses Anrecht habe ich ja bei meinem Vollzeit Job nicht, wenn ich nur in Teilzeit anfangen möchte.
Vielen Dank und viele Grüße.
von
Dezemberkind
am 22.01.2019, 15:07