Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

Hallo! Ich habe heute mit meinem Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt. Ich befinde mich noch in Elternzeit bis offiziell März 2013 und bekomme bis Dezember noch Elterngeld, da ich es auf 2 Jahre strecken ließ. Nun bin ich wieder schwanger und Entbindung ist voraussichtlich Anfang Dezember. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden? Bekomme ich dann AG? Hat das als Schwangere überhaupt Sinn? Wie ist das dann mit der nächsten Elternzeit? Da bekommt ich dann ohne Arbeitgeber gar keine mehr, richtig? Muss ich dann gleich nach der Geburt des zweiten Kindes arbeiten gehen sollte ich jetzt keinen neuen Arbeitgeber finden? Vielen DAnk!

von carmen.1978 am 24.04.2012, 18:07



Antwort auf: Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

Hallo, mit Beendigung des Vertrages endet auch die EZ. Deshalb sollten Sie sich beim AA melden - werden aber wahrscheinlich gesperrt. Wichtig ist dies auch wegen der KK, Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2012



Antwort auf: Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

Wenn du keinen Arbeitsvertrag hast bist du auch nicht mehr in ez!!! Bei wem auch ,genau so ist es mit der Krankenversicherung du bist ab dann nicht mehr versichert.und beim alg wird es wohl eine sperre geben und wie das mit dem Elterngeld aussieht kann ich dir nicht sagen! Das war keine gute Idee!!!! Ab wann ist der Vertrag beendet ? Und warum?

von CKEL0410 am 24.04.2012, 20:18



Antwort auf: Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

Ja, warum nur? Gut, die Krankenversicherung wird noch bezahlt, solange du Elterngeld bekommst. Arbeitslos melden solltest du dich so oder so, denn du hast keine Elternzeit mehr (im eigentlichen Sinne) Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dazu musst du die Betreuung vom ersten Kind nachweisen. Die Schwangerschaft steht dem nicht im Weg. Nach dem zweiten Kind kannst du auch wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen, musst allerdings regeln, wie du nach dem Elterngeld krankenversichert bist. Wie das mit den Rentenpunkten ist (so ohne AG), weiß ich nicht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.04.2012, 23:57



Antwort auf: Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

Während der gesetzlichen Elternzeit (3 Jahre) ist man beitragsfrei krankenversichert, aber nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis ungekündigt bleibt. Rechtsgrundlage: § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V: Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, (...) solange nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. "Elternzeit" kann nur jemand beanspruchen, der auch ein Beschäftigungsverhältnis hat. Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 BEEG: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie (...)". Kurz: ohne Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit. Mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses endet automatisch die Elternzeit und die beitragsfreie Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.

von CKEL0410 am 25.04.2012, 06:39



Antwort auf: Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen in EZ.. und jetzt?

Nach der Kündigung wird der ag dich komplett abmelden,ich würde mich bei der kv melden und nachfragen wie es ist,nicht das du dann ohne kv da stehst.

von CKEL0410 am 25.04.2012, 06:42