Frage:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Hallo!
Ich ziehe in Erwägung, meinen Arbeitsvertrag im beiderseitigen Einverständnis aufheben zu lassen.
Die mir zustehende Vollzeitstelle kann ich aufgrund der Arbeits+Fahrtzeit nicht annehmen, da ich sonst keine Kinderbetreuung habe.
Eine Reduzierung der Stunden ist leider betriebsbedingt nicht möglich. Alternativ könnte mir eine Teilzeitstelle geboten werden von 20 Stunden. Das ist mir jedoch zu wenig.
Wenn ich nun kündige bzw meinen Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen beende, kann mir aufgrunddessen eine Sperrfrist erpart bleiben,was ich oben geschildert habe?
von
MissRanya
am 02.06.2016, 12:23
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Hallo,
das gibt eine Sperre, wenn es nicht zumutbar ist - das entscheidet der Sachbearbeiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2016
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Das gibt eine Sperre. Sie bieten ja was an.
Geht jetzt reduzieren oder nicht ?
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2016, 12:29
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
ICH möchte aber Vollzeit und nicht halbtags. Bei DIESEM Arbeitgeber ist es aber nicht möglich. Bei anderen schon.
Wenn ich beispielsweise 35Std nehmen könnte,wäre das ok. Aber 20 Stunden sind mir zu wenig
von
MissRanya
am 02.06.2016, 12:55
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Dann möchtest Du nicht zurückkehren.
Es liegt immer beim Sachbearbeiter.
Du musst das vorher absprechen.
Es kann durchaus zugemutet werden vorerst die 20 Stunden zu nehmen, Du kannst ja weitersuchen.
Für den Fahrtweg kann keiner was, vorher ging es ja auch Vollzeit werden sie sagen.
Es gibt keine pauschale Antwort, es liegt am SB
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2016, 13:02
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Das stimmt. Nur vorher war halt kein Kind da,was pünktlich gebracht/geholt werfen muss. Und das ist mit der Fahrtzeit in Verbindung mit Vollzeit nicht möglich.
Naja,dann mache ich mich mal schlau.
Danke ☺
von
MissRanya
am 02.06.2016, 13:09
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Klar, verstehe ich alles. Aber das Arbetsamt sieht dass Du arbeiten könntest
( 20 Stunden ) und es nicht willst.
Je nach SB fällt da die Beurteilung aus.
Würde ja auch erst einmal besser als nix sein.
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2016, 13:21
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Die 20 Stunden könnte ich aber lediglich in einer anderen Einrichtungen bekommen. Diese haben ein ganz anderes Konzept als meine ursprüngliche Einrichtung.
Ok. Wenn ich Pech habe und der/die SB meine Nase doof findet,bekomme ich eine 12 Wochen Sperre.
Dann bin ich also auf die individuelle Entscheidung des SBs gespannt.
Vielleicht habe ich bis dahin auch schon was neues. Dann kann mir der SB den Buckel runter rutschen ;)
von
MissRanya
am 02.06.2016, 13:27
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Das wäre natürlich die beste Lösung.
Denk an die Krankenkasse. Die müsste bei einer Sperre selbst bezahlt werden, oder ggf. wenn verheiratet in die Familienversicherung des Mannes wenn nicht privat versichert.
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2016, 13:33
Antwort auf:
Vertragsaufhebung - trotzdem keine Sperrfrist ALG?
Nimm doch vorübergehend(!) die 20 Stunden und such dir was neues! Dann kannst du kündigen und eine Sperrfrist kann dir egal sein, weil du kein Arbeitslosengeld benötigst (aufgrund der neuen Stelle).
von
chrissicat
am 03.06.2016, 06:29