Hallo, ich habe seit längeren eine Frage die mich beschäftigt. Ich bin Heilpädagogin und arbeitet in einem Kindergarten als Integrationskraft. Seit Anfang Dezember habe ich ein Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft). Im Dezember habe ich noch einen neuen Antrag bei LWL für ein weiteres Integrationskind gestellt, welcher letzte Woche genehmigt wurde. Die Wochenarbeitsstunden meiner Vertretung werden jetzt erhöht. Nun zu meiner Frage: Wird mein befristeter Vertrag auch geändert und ich würde mehr Lohn bekommen? Und darf meine Leitung während des Beschäftigungsverbot meine Urlaubstage streichen z.B. während Weihnachten und Neujahr? Danke schön für Ihre Hilfe
von sabrina 81 am 06.02.2014, 09:49