Hallo Frau Bader! Darf ich noch einmal fragen.... Wenn ich für September einen Vertrag unterschreibe und zwischenzeitlich schwanger werde, muss mich mein AG also ab September zu den vertraglich neuen Bedingungen beschäftigen, oder? Wenn wir dies jetzt aber nur mündlich besprechen und er sich sicherheitshalber erst im August bzw. Anfang September vertraglich festlesgen möchte, wie sind dann meine Rechte?
Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 11:09