Hallo Frau Bader benötige ich über die Konditionen zu denen ich arbeite in der Elternzeit einen neuen Vertrag oder reicht ei Schriftstück über die Arbeitsstunden und Arbeitsbereich aus (sowas habe ich nun).Und muss der alte Vertrag dann zum Ende der Elternzeit angepasst werden wegen geringerer Stundenanzahl und anderem Arbeitsbereich?Ich werde nach Elternzeit so arbeiten wie während jetzt der Elternzeit und nicht mehr soviel wie im alten Vertrag. Vielen Dank
von ayda am 29.03.2016, 23:11