Guten Morgen!
Noch mal ein Nachtrag zu meiner vorherigen Frage: das heißt am Ende sieht es so aus, dass ich tatsächlich kündigen müsste, wenn ich mehrere Wochen Urlaubsvertretung in Vollzeit nicht umsetzen kann. Wenn ich diesen Arbeitsvertrag beim Arbeitsamt vorlege, würde ich dann trotzdem gesperrt werden, wenn ich selbst gekündigt habe?
Danke
von
SabrinaB4
am 10.09.2019, 09:08
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag
Hallo,
ich kenne jetzt die erste Frage nicht mehr. Sie stehen nur TZ zur Verfügung und der Ag will VZ? Sie haben keinen Anspruch auf TZ? Dann wäre eien Kündigung ohne Sperre möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2019
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag
Macht es Sinn vorher schriftlich einen Antrag auf Teilzeit zu stellen, in dem meine genauen Zeiten stehen in denen ich kann, in der Hoffnung dass der Arbeitgeber diesen zustimmt oder bedeutet dies noch lange nicht, dass er mich vertretungsweise doch abweichend bestellen kann. (Denn ich wollte nicht auf ein mündliches Gespräch vor Ort warten.)
von
SabrinaB4
am 10.09.2019, 09:11
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag
Ich glaube nicht, dass dir in der heutigen Zeit irgendein AG schriftlich bestätigt, dass du nur und ausschließlich zu deinen Wunschzeiten arbeiten brauchst. Da wird immer eine Klausel im Vertrag stehen, dass du auf Anweisung auch zu anderen Zeiten arbeiten musst bzw. das Überstunden angeordnet werden können etc.
von
KielSprotte
am 10.09.2019, 10:21