Liebe Frau Bader, danke für Ihre Antwort bzgl. Kündigung des Vertrages (Teilzeit) während der Elternzeit. Ich habe dazu noch eine Minifrage ;-) Sollte ich den Teilzeitvertrag nicht antreten können nach der Geburt und ich müsste ihn kündigen, gilt das doch aber nicht für meinen normalen Arbeitsvertrag (Vollzeit) oder? Ich würde dann theoretisch meine beantragte Erziehungszeit nehmen und danach kann ich normal wieder in meinen Job einsteigen?? Vielen lieben Dank
Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 08:26