Hallo Fr. Bader, meine Situation ist etwas kompliziert. Ich hatte 3 Jahre Elternzeit von meinem Vollzeit-Vertrag bis zum 01.08.15, arbeite aber seit dem 2. Jahr als Aushilfe. Nun gibt es aufgrund der Arbeitszeiten und der geringen Betriebsgröße keinen Vollzeit-platz für mich. Mein AG müsste jemand anderen entlassen. Allerdings bin ich auch in der 14. Woche schwanger, würde also Ende Dezember wieder in Mutterschutz gehen. Nun meine Frage: Muss ich meinen Vollzeit-Vertrag kündigen und mich dann arbeitslos melden, trotz Aushilfsstelle? Oder gäbe es auch eine andere Möglichkeit? Vielen Dank im voraus!
von isasmom79 am 06.08.2015, 08:45