Frage: Vertrag Musikschule

Habe ein Problem, meine beiden Kinder lernen bei einer Musikschule Gitarre. Nun hat mein Sohn absolut keine Lust mehr und meine Tochter hat sich am 30.05.2006 das Bein gebrochen. Ich habe den Vertrag gekündigt. Termin 13.06.2006. laut Vertrag muss ich bis 31.05 kündigen , um am 1.7. aus dem vertrag heraus zu kommen. Durch die Aufregung und den erhöten Mehraufwand mit meiner Tochter habe ich den termin nicht eingehalten. Habe mit der Schule auch gesprochen, doch man will das ich am 31.5.2007 kündige, um am 01,07,2007 aus dem Vertrag herauskomme. Ich kann aber ein Kind nicht ein Jahr lang zur Musikschule zwingen, wenn es nicht will. Schließlich ändern sie Ihre Meinung auch mal. Ich bezahle monatlich 60,00€ für die Schule und da ich z.Z. keinen Anspruch auf irgend eine Vergütung habe und wir nur vom Geld meines lebensgefährten leben, ist es auch eine finanzielle Frage für mich. Können sie mir eventuell einen Tip geben, was ich jetzt machen kann , um trotzdem aus dem Vertrag zu kommen? Danke C. Eichholz

Mitglied inaktiv - 28.06.2006, 11:29



Antwort auf: Vertrag Musikschule

Hallo, wenn sich aus dem Vertrag nichts ergibt und auch keine besonderen Gründe vorliegen, nicht. "Keine Lust" ist kein Grund. Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2006



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