Frage: Vertagsabschluß

Kann ich beim Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages verschweigen das ich bereits schwanger bin? Wenn ich das mache, kann mir danach wieder gekündigt werden?

Mitglied inaktiv - 28.05.2002, 16:06



Antwort auf: Vertagsabschluß

Hallo, ja, dürfen Sie, da diese Frage unzulässig ist. Es darf Ihnen später nicht gekündigt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2002