Hallo Frau Bader,
meine 11 Jährige Tochter lebt zur Zeit noch bei ihrem Vater, das Gericht entscheidet gerade über den zukünftigen Verbleib nach den Sommerferien.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Nun hat der Kindsvater meine Tochter ohne meine Kenntnis und ohne meine Zustimmung auf einer weiterführenden Schule angemeldet.
Ich hatte zuvor meine Zustimmung verweigert und wollte die gerichtl. Entscheidung abwarten.
Der Vater hat vom Gericht die Befugnis beantragt, dass er sie auch ohne meine Zustimmung anmelden darf. Diese Entscheidung steht auch noch aus.
Nun hat er wie gesagt, am 19.06. die eigenmächtige Anmeldung vorgenommen.
Welche Konsequenzen könnte das haben?? Die Richterin vom Familiengericht wurde kurzfristig darüber informiert.
Wie verhält es sich sonst bei Verstößen gegen das Sorgerecht?
Vielen Dank vorab
Gruß
Khadi
von
khadi
am 28.06.2012, 12:17
Antwort auf:
Verstoß gegen das Sorgerecht - eigenmächtige Anmeldung an Schule ohne Abstimmung
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Siie einen Anwalt haben - da darf ich nichts sagen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2012
Antwort auf:
Verstoß gegen das Sorgerecht - eigenmächtige Anmeldung an Schule ohne Abstimmung
Ich kenne etliche Mütter die ohne Unterschrift des Vaters die Kinder an einer Schule angemeldet haben und es gab keine Probleme,die Kinder besuchen auch diese Schulen.
Es gibt auch anmelde fristen! Nachher muss das Kind auf eine Schule am adw.
Warum soll euer Kind nicht auf die Schule? Was hast du bei Gericht für Gründe angebracht?
von
CKEL0410
am 28.06.2012, 12:39
Antwort auf:
Verstoß gegen das Sorgerecht - eigenmächtige Anmeldung an Schule ohne Abstimmung
Es geht ja darum, dass noch nicht geklärt ist, ob meine Tochter auch nach den Sommerferien bei ihrem Vater weiterhin leben wird oder ob sie dann wieder zu uns kommt.
Wir wohnen in einer anderen Stadt und ich möchte meine Tochter wieder bei mir haben. Das Familiengericht hatte den Verbleib beim Vater angeordnet, damit sie die 4te Klasse dort beenden kann.
Und nun wird das wieder neu verhandelt. Die Verhandlung war am Montag aber die Entscheidung steht noch aus.
Bin gespannt, wie sich das Verhalten des Vaters auswirkt, wenn er nicht mal die Entscheidung des Gerichts abgewartet hat.
lg
Khadi
von
khadi
am 28.06.2012, 13:14
Antwort auf:
Verstoß gegen das Sorgerecht - eigenmächtige Anmeldung an Schule ohne Abstimmung
Für den Fall, dass Tochter beim Vater bleibt, ist es wichtig und somit richtig, dass sie jetzt schon angemeldet wurde. Du solltest sie auch an der Schule bei euch anmelden, damit noch ein Platz für die frei ist.
Wohin sie dann kommt, wird sich wohl kurzfristig entscheiden.
von
Bernsteinelfe
am 28.06.2012, 21:01
Antwort auf:
Verstoß gegen das Sorgerecht - eigenmächtige Anmeldung an Schule ohne Abstimmung
ich glaube auch das der vater erstmal richtig gehandelt hat,was wenn sie dort bleibt und keine anmeldung stattgefunden hat?
dann hat sie keinen schulplatz.
auch du solltest sie bei euch vor ort anmelden,fall es zum umzug kommt!
ich glaube nicht das es ihm schlecht ausgelegt werden kann,denn absagen kann man immer!!!
von
CKEL0410
am 29.06.2012, 06:32