Frage: Versteuern von Einnahmen

Sehr geehrte Frau Bader, von April bis Juni (evtl auch Juli) werde ich den Sohn (10 Monate) einer Freundin ca. 3-4 Std. am Wochentag hüten, bis er im August in die Krippe kommt. Ich beziehe bis einschließlich Mai Elterngeld. Wird die Einnahme auf das Elterngeld angerechnet? (Kriege ich dann also weniger Elterngeld?) Wenn ich das beim Finanzamt melde, wird die Einnahme dann zum normalen Steuersatz, der auch für mein Gehalt gilt (Klasse 5) versteuert? Ist es verboten, sich in Sachwerten auszahlen zu lassen? Also zum Beispiel würde meine Freundin den Kindersitz für unseren Sohn kaufen etc. statt mich zu bezahlen. Geht das? Danke, Emily

Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 08:14



Antwort auf: Versteuern von Einnahmen

Hallo, 1. Jede Einnahme über 400 € wird angerechnet 2. Lohnsteuerklasse nur, wenn Sie bei der Freundin ARbeitnehmer sind - Sie werden soch eher selbständig arbeiten 3. Sachwerte werden genauso versteuert Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2010



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