Frage: Verständnissfrage Erziehungsgeld

Hallo, ich habe mich schon öfter über den Bezug des Erziehungsgeldes informiert, aber es gibt eine Sache aus der ich nicht schlaui werde. Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeindschaft und erwarte mein erstes Kind, nun heisst es immer, das Einkommen eines Paares darf eine Grenze nicht überschreiten, welches Einkommen wird den nun angerechnet, seines oder unser beides ( obwohl ich vorhabe 3 Jahre auszusetzen ) ??? Das habe ich leider immer noch nicht verstanden. Wird da nun im ersten Jahr auch mein Einkommen von 2003 noch berücksichtigt, oder jetzt nur das Gehalt meines Freundes ??? Gruss Tina 39 SSW

Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 15:07



Antwort auf: Verständnissfrage Erziehungsgeld

Hallo, Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. WEnn Sie zusammen leben, wird das Einkommen addiert (grob gesagt). Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2004



Antwort auf: Verständnissfrage Erziehungsgeld

Für Kinder die nach dem 01.04.2004 geboren sind gilt meiner meinung nach: Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr VOR der Geburt. Angenommen das Kind wird am 01.12.2004 geboren, dann zählt das Einkommen im Jahr 2003. Ab dem 12. Monat ist das Einkommen des Geburtsjahres maßgebend. Gruß Mattes

Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 21:40



Antwort auf: Verständnissfrage Erziehungsgeld

Hallo ! Wenn sich der Erziehungsgeldberechtigte anschließend in Elternzeit befindet und keine Einkünfte hat ,wird nur das Einkommen des Partners zur Berechnung herangezogen ! LG Saskia

Mitglied inaktiv - 20.05.2004, 09:18



Antwort auf: Verständnissfrage Erziehungsgeld

Mea Culpa, habe die falsche Datei geöffnet u den falschen Text kopiert. Tut mir leid.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2004



Antwort auf: Verständnissfrage Erziehungsgeld

Was wiederum logisch ist, da dann bein Erziehungsgeldberechtigten auch kein Einkommen vohanden sein kann, was angerechnet werden könnte ;-) Liebe Grüße Morten

Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 20:28



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