Frage: Versorgungsausgleich

Hallo, wenn eine Ehe nach 8 Jahren geschieden wird, die Ehefrau in dieser Zeit nicht erwerbstätig ist und die 3 Kinder betreut, die aus der Ehe hervorgingen, und durch die Kindererziehung automatisch für jeweils 3 Jahre pflichversichet ist, also insgesamt 9 Jahre, wie regelt sich dann der Versorgungsausgleich? Werden die plichtversicherten 9 Jahre in irgendeiner Form berücksichtigt werden? Oder muß der geschiedene Ehemann später allein Rentenanteile an die Frau zahlen? LG, Amelie

Mitglied inaktiv - 26.06.2003, 16:25



Antwort auf: Versorgungsausgleich

HAllo, bei einer Scheidung regelt das die BFA von sich aus. Schauen Sie mal bei www.bfa.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2003



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