Hallo, wenn eine Ehe nach 8 Jahren geschieden wird, die Ehefrau in dieser Zeit nicht erwerbstätig ist und die 3 Kinder betreut, die aus der Ehe hervorgingen, und durch die Kindererziehung automatisch für jeweils 3 Jahre pflichversichet ist, also insgesamt 9 Jahre, wie regelt sich dann der Versorgungsausgleich? Werden die plichtversicherten 9 Jahre in irgendeiner Form berücksichtigt werden? Oder muß der geschiedene Ehemann später allein Rentenanteile an die Frau zahlen? LG, Amelie
Mitglied inaktiv - 26.06.2003, 16:25