Hallo, ich bin Beamtin und beanspruche jetzt nach der Geburt meines Sohnes 3 Jahre Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir u.A. mitgeteilt, dass die Elternzeit nicht ruhegehaltsfähig ist. Außerdem habe ich ein Schreiben der Datenstelle der Rentenversicherungsträger bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich durch die Erziehung eines Kindes in der gesetzlichen RV Anwartschaften erwerben kann. Im Merkblatt, das dabei war, wird dies aber für Beamte ausgeschlossen. Sehe ich das richtig, das mir die 3 Jahre Elternzeit dann Pensions/rentenmäßig praktisch fehlen?? Vielen Dank für Ihre Mühe, Birgit
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 18:50