Versicherungspflicht wg. Kindererziehung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Versicherungspflicht wg. Kindererziehung

Hallo, ich bin Beamtin und beanspruche jetzt nach der Geburt meines Sohnes 3 Jahre Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir u.A. mitgeteilt, dass die Elternzeit nicht ruhegehaltsfähig ist. Außerdem habe ich ein Schreiben der Datenstelle der Rentenversicherungsträger bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich durch die Erziehung eines Kindes in der gesetzlichen RV Anwartschaften erwerben kann. Im Merkblatt, das dabei war, wird dies aber für Beamte ausgeschlossen. Sehe ich das richtig, das mir die 3 Jahre Elternzeit dann Pensions/rentenmäßig praktisch fehlen?? Vielen Dank für Ihre Mühe, Birgit

Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 18:50



Antwort auf: Versicherungspflicht wg. Kindererziehung

Liebe Birgit, dafür gibt es für die Länder/ den Bund Beamtenversorgungsgesetze, die dies regeln. Welches für Sie gil, hängt vom Dienstherrn ab. Das kann ich auf die Ferne nicht sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2002



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