Ich bin Beamtin und seit Ablauf des Erziehungsurlaubs für unser 2. Kind seit Ende 99 ohne Bezüge beurlaubt für ein Jahr. Anfang September diese Jahres habe ich unser 3. Kind bekommen. Nachdem ich die umfangreichen Krankenhaus- und Arztrechnungen bei der Beihilfestelle eingereicht habe, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich während der Beurlaubung ohne Bezüge keinen Beihilfeanpruch habe. Liegt hier ein Versäumnis der Beihilfestelle vor, die mir dies nicht früher mitgeteilt hat oder hätte ich das selber wissen müssen? Besteht die Möglichkeit, dass ich bei meinem Mann - praktisch rückwirkend - familienversichert bin - er ist freiwillig bei der TKK versichert - und so noch an mein Geld für die hohen Rechnungen komme? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 18.11.2000, 22:37