Frage: Versetzung

Guten Tag, muss ich während des Erziehungsurlaubs auf eine Versetzung an einen anderen Dienstort reagieren oder kann ich die Entscheidzung "vertagen", bis der Erziehungsurlaub beendet ist? Maike

Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 12:44



Antwort auf: Versetzung

Liebe Maike, 1. Ob Sie einer Versetzung zustimmen müssen oder nicht, hängt vom Arbeitsvertrag ab- was ist dort zum Thema Arbeitsort vereinbart? 2. Widersprechen Sie sofort, sonst könnte man unter Umständen von einer konkludenten Zustimmung ausgehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2000



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