Frage:
Versetzung während des Mutterschutzes?
Liebe Frau Bader,
bei meiner Tätigkeit als Erzieherin in der Flüchtlingshilfe, habe ich aufgrund der Infektionsgefahr ein Arbeitsverbot während der Stillzeit bekommen. Zwischen Geburt und Arbeitsverbot war ich ca. 3 Monate arbeiten. Danach trat aufgrund ständiger Erkrankungen der Klienten das Beschäftigungsverbot in Kraft. Das Verbot sollte das erste Lebensjahr meiner Tocher gelten, da die Krankenkasse diese Zeit als Stillzeit anerkennt und dem Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Lohnkosten erstattet.
Nun nach 3 Monaten im Arbeitsverbot möchte meine Arbeitgeber mich plötzlich in einem anderen Bereich versetzen, in welchem ich wohl keiner Infektion ausgesetzt bin und momentan Not am Mann ist. Dies würde das rasche Ende des Beschäftigungsverbot bedeuten, was für das Privatleben sehr unpssend wäre.
Darf der Arbeitgeber mich nun einfach versetzen und mein Arbeitsverbot fristlos beenden?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße
Sarah Fischer
von
Sarah.Fischer.1987
am 20.09.2018, 20:26
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
Hallo,
"was für das Privatleben sehr unpassend wäre". Sie bekommen vollen Lohn, die Arbeitszeit ist also kein Privatleben. Der AG soll Sie sogar umsetzen, das ist zulässig von jetzt auf gleich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2018
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Versetzung während des Mutterschutzes?
Klar darf er das. Du musst während eines BV jederzeit damit rechnen und auch einsatzbereit sein. Das ist der Nachteil bei einem BV statt eben einer planbaren EZ. Du kannst EZ beantragen, musst aber wenn der AG nicht anders zustimmt, die 7 Wochen warten bis diese in Kraft tritt. das es für dein Privatleben sehr unpassend ist tut nichts zur Sache. Kinderbetreuung musst du ja eh haben und Urlaub müsstest du auch in einem BV melden.
von
Felica
am 20.09.2018, 20:35
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
Natürlich darf der AG das, und er soll es sogar tun.
Das BV in der Stillzeit hast du ausschließlich wegen den damaligen Gefährdungen erhalten und nicht für ein entspanntes Privatleben. Wenn die Gefährungen jetzt wegfallen ist das doch super.
Mitglied inaktiv - 20.09.2018, 20:39
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Versetzung während des Mutterschutzes?
Ja, darf er. Von heute auf morgen. Die Überschrift ist auch irreführend - du bist nicht mehr im Mutterschutz. Der AG hat sogar die Pflicht, dich auf einen unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen, wenn er einen schaffen konnte.
Ein BV in der Stillzeit kann es eh nur bei gesicherter Kinderbetreuung geben. Ob es in dein Privatleben passt, ist absolut nicht die Frage.
von
malini
am 20.09.2018, 21:59
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
@Melani: Die Stillzeit und Bv in der Stillzeit fällt unters Mutterschutzgesetz und ist somit Mutterschutz.
von
Sarah.Fischer.1987
am 20.09.2018, 23:08
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
Richtig: @ Malini
von
Sarah.Fischer.1987
am 20.09.2018, 23:10
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Versetzung während des Mutterschutzes?
Du fällst in dieser Zeit unter die Bestimmungen des besonderen Schutzes. Das heißt zB dein AG hat dir stillsaßen zu gewähren oder ein BV auszusprechen, kann er keinen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Allerdings ist es eben sein gutes Recht und auch Pflicht, für einen ungefährlichen Arbeitsplatz zu sorgen. Das hat er nun getan und du kannst und musst wieder arbeiten.
Wie schon gesagt: das ist das Problem mit der Einplanung eines BV statt Elternzeit, um diese noch aufzusparen, mehr Geld zu erhalten oder sonst was. Wenn du sicher EZ haben willst, musst du die eben auch so beantragen.
Ich verstehe auch ehrlich nicht ganz das Problem: du hast doch bereits 3 Monate gearbeitet und auch dabei gestillt. Das hat doch offenbar gut geklappt. Warum jetzt nicht mehr? Wenn du ein BV als Elternzeit mißverstehst und deine private Planung darauf ausrichtest ist nicht das Problem deines AG.
von
cube
am 21.09.2018, 07:42
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
Sollte es heißen
von
cube
am 21.09.2018, 09:31
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Versetzung während des Mutterschutzes?
Wie sich alle an dem Wort Privatleben aufhalten :-D
von
Sarah.Fischer.1987
am 21.09.2018, 09:55
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
Es ändert aber nichts daran, dass dein Arbeitgeber sogar verpflichtet ist dich umzusetzen, wenn er es denn kann. Das BV gilt nur für eine gefährliche Tätigkeit, nicht für Arbeiten im Allgemeinen. Dafür müsstest du krankgeschrieben werden.
Im BV bekommt der AG die Lohnkosten von der KK erstattet, also so gesehen vom Beitragszahler.
Und diese Situation "auf Kosten der Allgemeinheit" soll mit allen Mitteln so kurz wie möglich gehalten werden.
von
Dojii
am 21.09.2018, 11:08
Antwort auf:
Versetzung während des Mutterschutzes?
so schreibst, ist ja wohl davon auszugehen, dass es sich um euer Privatleben dreht. Und das hat eben keinen Einfluss auf ein BV.
Wenn du es so witzig findest, dass wir dich falsch verstehen, dann kläre uns doch freundlicherweise auf.
Ansonsten musst du halt damit leben, dass du entsprechende Antworten hier erhältst - die auf Basis dessen, was du schreibst, auch vollkommen korrekt sind (siehe Frau Baders Antwort).
von
cube
am 21.09.2018, 13:15