Guten morgen Frau Bader,
ich habe ein paar Fragen und bin Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.
1. Ich muss ja beim Arbeitgeber einen Antrag auf Elternzeit stellen.
Wann muss ich Diesen spätestens in der Firma abgeben?
Muss ich dem Arbeitgeber darin schon mitteilen für wie viel Stunden
ich nach dieser Zeit wieder arbeiten komme oder reicht nur die Mitteilung
über die Dauer der Elternzeit?
2. sieben Wochen vor dem ET kann ich mit der Bescheinigung des Arztes
Mutterschaftsgeld beantragen.
Wie läuft das mit dem Arbeitgeberanteil? Ich bekomme doch von der KK
13,-€ pro Tag und den Rest bis zu der Summe meines üblichen Netto-
lohns ist doch der AG-Anteil. Muss ich den selber irgendwie beantragen
oder müsste das die KK machen? Bekomme ich fließend mein bisheriges
Geld weiter nur in Form von Mutterschaftsgeld oder wird mir das erst
später nachgezahlt?
Ich hoffe das wars fürs Erste......Danke für Ihre Antwort und Ihre Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne
von
kira81
am 30.08.2013, 09:13
Antwort auf:
Verschiedenes
Hallo,
1. 7 Wochen vor Beginn
2. Mal beid er KK anfragen - eigentlich machen die das von sich aus
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2013
Antwort auf:
Verschiedenes
Du musst Deine EZ mindestens 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber anziegen (nicht beantragen, denn der AG kann die EZ NICHT ablehnen).
Da Du im Mutterschutz nach der Geburt so oder so nicht beschäftigt werden darfst reicht es theoretisch die Anzeige innerhalb der ersten Woche nach der Geburt zu machen. Es macht aber auch keinen Unterschied wenn Du dies bereits jetzt machst und dann nur noch den genauen Geburtstermin mitteilst.
Klar kannst Du Deinem AG auch bereits jetzt mitteilen dass Du nach der EZ Teilzeit arbeiten willst, aber das bedeutet nicht von grundweg dass der AG das so akzeptieren muss. Du hast ggf. Anspruch auf TZ (kommt auf die betriebsgröße an) - aber wieviele Stunden TZ sind, und wann diese gearbeitet werden müssen ist Aprachesache.
Die Krankenkasse meldet dem AG das Mutterschutzgeld.
Die Krankenkasse zahlt zwei Mal aus - einmal die 6 Wochen vor der Geburt und dann die 8 Wochen nach der Geburt (ggf. auch mehr wenn es sich um ein Frühchen handelt).
Der AG zahlt normalerweise den aufzustockenden Betrag ganz normal wie das gehalt weiter (also im Grunde Gehalt - Betrag der KK in dem entsprechenden Monat), der AG macht normalerweise nicht zwei Auszahlungen sondern entsprechend 3-5 (jenachdem wie der Mutterschutz fällt).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 30.08.2013, 09:26