Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Einkünfte aus einer Festanstellung, wie auch aus einem Minijob auf 450€ Basis. Die verfügbaren Elterngeldrechner im Internet können das Elterngeld aus dieser Kombination nicht berechnen. Ist es nun so, dass die Nettobeträge von meinen Abrechnungen summiert werden und sich daraus das Elterngeld zu 65-100% (je nach EndSumme) errechnet oder nenne ich die Bruttoeinkünfte beim zuständigen Amt und diese errechnen ein Netto mit Pauschalbeträgen die abgezogen werden, welches dann aber zu einem geringeren Elterngeldbetrag führt (so habe ich es zumindest im Internet gelesen)? Sprich die Summe die ich selber errechnen würde anhand meines Nettos, wäre demnach höher, als die Summe die das Amt errechnet? lieben Dank, Inge
von euqinimo am 29.04.2018, 19:19