Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten Ende November unser erstes Kind. Seit April haben wir die Steuerklassen gewechselt, so dass ich jetzt in Klasse III bin. Nun bin ich gesundheitlich durch die Schwangerschaft angeschlagen und könnte bald ins Krankengeld rutschen. Da dies durch die Schwangerschaft bedingt ist, verschiebt sich ja dann meines Wissens der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung nach vorne. Gilt das dann auch für die Steuerklassenberechnung? Vielen Dank und freundliche Grüße!
von sumi83 am 27.04.2017, 10:12