Durch Elterngeld für das 1. Kind verschiebt sich beim 2. Kind der Bemessungszeitraum für 3 Monate vor die Geburt von Kind 1. Damals bestanden noch Mischeinkünfte aus Selbstständigkeit und nicht selbstständiger Arbeit. Ist der Bemessungszeitraum daher 9 normale Monate + 3 vorherige Monate mit Mischeinkünften oder komplett ein vorheriges Kalenderjahr mit Mischeinkünften?