Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie meine vorausgegangene Frage beantwortet haben! Bei Einkünften aus einer Photovoltaik-Anlage wird auf das vorige Kalenderjahr als Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Wird das Kind 2017 geboren, wäre das also 2016. Wurde in 2016 und 2015 Elterngeld bezogen, wird dann auf 2014 zurückgegriffen?? Viele Grüße!
von MamaUlm am 14.10.2017, 11:31