Verschärfung Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschärfung Beschäftigungsverbot

Weil es ja immer wieder Thema ist das viele damit rechnen bei erneuter Schwangerschaft wieder ein Beschäftigungsverbot zu bekommen: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/was-das-neue-mutterschutzgesetz-aendert_76_387182.html Dürfte damit weit stärker verschärft worden sein ab 2017.

Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 16:52



Antwort auf: Verschärfung Beschäftigungsverbot

Finde ich gut. Danke dafür.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Verschärfung Beschäftigungsverbot

Hallo, das bedeutet de facto, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Ersatzarbeitsplatz zu Verfügung zu stellen - und wenn es notfalls das Erfassen von Archivakten ist. Das Recht der Mutter auf Arbeit wird vor die betriebliche Dispostionsfreiheit des Arbeitgebers gestellt. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass das Beschäftigungsverbot nicht mehr zur Regel, sondern zur Ausnahme wird und nur da greift, wo eine Geährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Hier am Ort wird das jetzt neuerdings sogar für Kindergärtnerinnen so gehandhabt. Sie sind ja bei der Stadt angestellt. Wenn sie schwanger werden, dürfen sie z.T. nicht mehr im Kiga arbeiten. Aber sehr wohl im Bereich der Kindergartenplatzvermittlung mit ausschließlich Elterngesprächen, Materialbedarfsbeschaffung und Elternberatung für gesonderte Betreuungsformen. Dafür gibt es jetzt ein Büro im Rathhaus (und das gab ein Riesenaufschrei, als die 1. schwangerer Kindergärtnerin plötzlich dorthin sollte - aber sie musste es machen).

Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 17:11



Antwort auf: Verschärfung Beschäftigungsverbot

Haufe schreibt: "Der Arbeitgeber ist ausdrücklich aufgefordert, Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen zu vermeiden." Damit dürfte auch das vielfach dahergesagte "Argument", es koste den Arbeitgeber ja nichts, eine Frau freizustellen, entkräftet sein.

Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 17:18



Antwort auf: Verschärfung Beschäftigungsverbot

Das Beschäftigungsverbot war schon immer als die seltene Ausnahme, und keineswegs als Regel gedacht. Und dabei ist auch das individuelle durch den Arzt so zu sehen und nicht nur das generelle durch den AG. Erzieherinnen fehlt vielfach nur Immunität gegen Cytomegalie, dann können sie im Ü3 Bereich ohne Wickel eingesetzt werden. Oder eben für administrative Arbeiten und alle Tätigkeiten ohne Umgang mit Kindern. Immer mehr Träger von Kindergärten setzen das in der Praxis auch so um.

Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 17:22



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