Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter ist im Januar 2017 geboren, Elterngeld habe ich über ein Jahr bezogen, Elternzeit habe ich zwei Jahre. Bin jetzt erneut schwanger, das Baby würde im Oktober 2018 geboren. Es ist eigentlich geplant, dass ich ab April wieder arbeite mit einer halben Stelle (Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit). In der letzten Schwangerschaft habe ich durch den Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten. Würde ich bei einer Unterbrechung der Elternzeit dasselbe Geld wie bei Kind 1 während des Mutterschutzes erhalten? Wie wäre das bei einem Beschäftigungsverbot? Das würde sich doch dann sicherlich auf das Gehalt der halben Stelle beziehen.... oder bezieht sich das dann auch auf den Stellenanteil den ich zuvor hatte (36 h /Woche) ?! Zudem kommt noch, dass ich noch nicht den neuen Vertrag habe, ich bin mir unsicher wie ich mich verhalten soll. Abgesprochen ist alles, den Vertrag bekomme ich hoffentlich in der nächsten Woche. Sollte ich meinen Arbeitgeber jetzt schon informieren? Ich bin mir so unsicher wie ich mich jetzt verhalten soll. Schließlich planen die einen ja ein, allerdings schaut mein Arbeitgeber ja auch was für ihn am günstigsten ist. Ich hoffe ich hab das verständlich erklärt und würde mich über eine Antwort freuen!
von Clauber am 09.02.2018, 21:39