Liebe Frau Bader, für meinen Sohn, 6 Jahre, habe ich das alleinige Sorgerecht. Der Vater sieht ihn alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Spätnachmittag. Nun ist es bereits das zweite Mal passiert, dass er ohne mein Einverständnis, bzw. ohne jegliche Information mit dem Sohn einfach verreist ist. Ich hatte meinen Sohn angerufen und nur durch Zufall erfahren, dass sie gerade im Urlaub sind. Ich freue mich für und mit meinem Sohn, aber möchte und muß natürlich wissen, wo sich mein Kind aufhält! Welche Rechte hat da mein Ex-Lebenspartner? Er möchte auch um jeden Preis das gemeinsame Sorgerecht beantragen, könnte sowas sogar dagegen sprechen? Gleichzeitig stehe ich natürlich in der Beweispflicht, das er gefahren ist. Wie kann ich da am besten weiter vorgehen? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüsse, Désirée
von diedesi am 07.08.2011, 11:43