Hallo Ihr Lieben,
Nun habe ich noch eine Frage zur Verrechnung Mutterschafts-/Elterngeld.
Wenn ich richtig informiert bin, wird dieses ja miteinander verrechnet.
Wie sieht es aus, wenn das Mutterschaftsgeld+Zuschuss Arbeitgeber höher ist als das zu erwartende EG (berechnet aus 65% von Netto).
Mit wieviel Geld kann ich rechnen und zahlt dann das Amt o. AG+Krankenkasse?
LG, Sunny
von
Sunny1979
am 14.06.2013, 13:27
Antwort auf:
Verrechnung Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Hallo,
das ist doch immer höher! Man bekommt dann in der Zeit kein EG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2013
Antwort auf:
Verrechnung Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach Geburt) bekommst du 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse pro Tag. Der AG stockt das so auf, das du praktisch auf dein Nettogehalt kommst.Du hast also 2 Monate dasselbe Einkommen wie dein Gehalt.
Elterngeld (65 % vom letzten Netto) startet dann direkt im Anschluss.
Zusätzlich gibt es ab Geburt auf jeden Fall Kindergeld. Unabhängig vom Einkommen.
von
Tanja26
am 14.06.2013, 18:17
Antwort auf:
Verrechnung Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Das ist doch der Normalfall, dass das Mutterschaftsgeld, welches den Lohn zu 100% ersetzen soll, höher ist als das Elterngeld, welches nur 67% ersetzen soll!
Während der Mutterschutzzeit kannst du mit deinem normalen Lohn rechnen. Erst ab dem Tag, für den du kein MuSch-Geld bekommst, erhältst du Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.06.2013, 19:28