Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Hallo, Vorweg bevor andere als die Rechtsanwältik Antworten: mich interessiert nur die rechtliche seit nicht moralische Bedenken, denn wenn ihr wüsstest was der Erzeuger für Gedanken hat... Frage 1 Muss ich dem biologischen Erzeuger meines Babys (ET Juni 2020) über die Geburt informieren, wenn keine Vaterschaftsanerkennung und keine Sorgerechtserklärung besteht? Oder reicht es wenn ich das Amt informiere und er dann von denen angeschrieben wird? Frage 2: Wie lange kann ich mir Zeit lassen um das Amt über den Erzeuger zu informieren wenn ich im leistungsbezug vom Jobcenter bin? Ein paar Wochen wegen Erholung nach der Geburt? Frage 3: Es wurde ja diskutiert dass Väter automatisch das sorgerecht bekommen wenn sie Vaterschaft anerkennen. Ist das Gesetz dazu schon durch? oder sind aktuell Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht noch getrennt. Einklagen kann man trotzdem das weiß ich aber mich interessiert nur ob es automatisch mit der Anerkennung schon ist. Grüße

von PauWoi am 27.05.2020, 09:51



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Hallo, ich schließe mich rechtlich komplett meinen Vorrednerinnen an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2020



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

An JC sofort wenn du aus dem KH raus bist. Mitteilungspflicht! Beim Vater zeitnah, du kannst halt erst Ansprüche ab dem Moment stellen ab dem du diese bei ihm einforderst. Wenn du also meinst es langt ihn 1-2 Monate nach der Geburt mal so nebenbei über den Anwalt oder das Amt zu sagen herzlichen Glückwunsch du bist Papa, dann verlierst du für den Zeitraum den Anspruch auf Unterhalt. Blöde weil dir das aber ab sofort bei JC angerechnet wird. Wenn du dir das leisten kannst, dann lasse dir Zeit. Wenn nicht, würde ich wie alles andere was möglich ist das in den Tagen ! nach Entlassung aus dem KH regeln. Denke auch an die Mitteilung an den Vermieter bezüglich der Nebenkosten.

von Felica am 27.05.2020, 11:04



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Ich kann mir nich vorstellen wenn ich zeitnah dem Amt mitteile wer der Erzeuger ist dass ich dann geldansprüche verliere Warum muss ICH ihm das mitteilen? Es reicht doch wenn das Amt ihn anschreibt??!! Freiwillig wird er eh nicht zahlen da ich keine Behörde bin ist es doch egal ob ich ihm das mit der Geburt sage. Das Jugendamt ist doch nur dazu berechtigt Forderungen zu stellen Ich möchte ihm einfach keine SMS oder whats app mehr schreiben und das nur noch über Behörden klären, warum ich geldansprüche verliere nur weil ICH ihn nicht persönlich über BSP mein Handy über die Geburt in Kenntnis setze verstehe ich nicht. Gruß Paula

von PauWoi am 27.05.2020, 11:11



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Es wird eh auf eine Anfechtung mit gerichtseinschaltung rauslaufen weil ich noch verheiratet bin mit anderem mann Von daher wird er sich eh winden mit Geld hergeben ob ich ihn da jetzt PERSÖNLICH informiere oder nicht Da braucht es sowieso das Amt

von PauWoi am 27.05.2020, 11:13



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Du hast da etwas wesentliches falsch verstanden. Du bist in der Bringschuld. Und das Jugendamt fordert gar nichts, außer du richtest eine Beistandsschaft ein. Zudem ist das doch wieder die immer gleiche Geschichte und es wurde dir schon tausendmal erklärt! Im Moment ist dein Noch-Ehemann dem Kuckuckskind gegenüber zuständig und der arme Mann muss dann das Geld später beim leiblichen Vater einklagen.

von 3wildehühner am 27.05.2020, 11:22



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Dann beantrage ich eben UHV und die holen sich das dann wieder bei dem Kerl der rechtlich zuständig ist Aber warum muss ICH das dem KV mitteilen? Das er noch seine Neugierde befriedigt bekommt kurz nach der Geburt informiert zu werden? Das kann er vom Amt erfahren Und deinen anderen Kram den du schreibst begreife ich nicht. Ich habe mich heute hier angemeldet

von PauWoi am 27.05.2020, 11:33



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Den Ehemann kann ich natürlich über seine Eltern informieren da habe ich kein Problem mit. Er ist ja dann noch rechtlich der Vater Ich sehe es nur nicht ein den biologischen Vater am besten noch mit einem hübschen Foto und persönlicher Nachricht über das Kind zu informieren zudem er rechtlich ein völlig fremder Mann ist...

von PauWoi am 27.05.2020, 11:35



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Du schmeisst die Ämter zusammen. das geht nicht. Du musst dem JC sofort mitteilen das bei dir sich die Personenanzahl geändert hat und das Einkommen. Den du hast ab Geburt Anspruch auf Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt. Bis diese Gelder gezahlt werden springt das JC erst einmal treuhänderisch ein wenn es gut geht. Aber die holen sich die Gelder wieder. Zudem ändert sich der Satz über die Höhe welche dir zusteht. Deshalb musst du Änderungen sofort mitteilen, dazu bist du gesetzlich verpflichtet. Ob da noch geregelt werden muss welcher Vater spielt gar keine Rolle. Die sagen dir dann schon was sie vom wem brauchen. Dem JA kannst du irgendwann mal mitteilen das die sich da mit dem Vater auseinander setzen sollen. Theoretisch musst du das auch gar nicht wenn du mit dem Vater einen andere Regelung findest. Die werden sich aber schon alleine melden bei deinen Verhältnissen. Alleine schon weil die eine entsprechende Meldung bekommen werden. Normalerweise passiert das nur dann wenn kein Vater eingetragen wird, dann schreiben die einen deshalb schon an. In deinem Falle wird wohl der Noch-Ehemann sich recht schnell an seinen Anwalt wenden weil er keinen Bock hat für das Kuckuckskind zu zahlen. Und dann wird natürlich auch das JA eingeschaltet. Kommt dann sicherlich gut wenn du sagst, huch, da war doch noch was. Dem leiblichen Vater solltest du deshalb zeitnah Bescheid geben damit er ab dem Tag Unterhaltspflichtig ist. Das ist er nämlich erst ab dem Tag an dem du ihm sagst, Kind ist da, also zahle mal. Ob er sich weigert ist dann auch egal, du setzt ihn ab dem Tag in die Schuld. Deine Abwartementalität kannst du dir nicht leisten, im wahrsten Sinne des Wortes nicht. das kann man machen wenn man finanziell so gut steht das man nicht auf Sozialgelder angewiesen ist. Da du aber Sozialgelder bekommst, hast du eben den Stress nach der Geburt. Es bietet sich also an alles vorher vorzubereiten damit du es nur noch losschicken musst. Und das wird einiges mehr sein als nur EG, KK und KG wie andere Familien. Ist halt so.

von Felica am 27.05.2020, 11:35



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Davon ab, halte andere nicht für blöder als sie sind. Um zu wissen das das nicht dein erster Nick ist muss ich nicht mal nach der IP googeln. Du musst den Vater auch keine SMS oder Mail oder WhatsApp schreiben, das geht auch per Brief. Diese Dinger gibt es nämlich immer noch. Einfacher zweizeiler, Kopie der Geburtsurkunde dazu und fertig.

von Felica am 27.05.2020, 11:40



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Wie ich aber schon geschrieben habe muss eine Behörde eingeschaltet werden weil es eben keine interne Regelung mit dem Erzeuger geben wird "Die werden sich aber schon alleine melden bei deinen Verhältnissen." Was meinst du damit? Meine "verhältnisse" ? Ich hoffe du unterstellst mir nicht mich nicht um meine Kinder gut zu kümmern nur weil die Familienverhältnisse mit den Vätern nicht bilderbuchmäßig sind. Das eine hat mit dem anderen nämlich überhaupt nix zutun! Kind 1 ist bereits 15 und ich hatte nie mit Jugendamt zutun Vater 1 hat aber auch keine Probleme mit Unterhalt gemacht Kind 2 ist 7 Vater 2 macht nur Theater mit Unterhalt für mich Und Kind 3 ist unterwegs Vater 3 sagt er will nicht zahlen und es wäre MEIN Kind nicht seins Also bitte solche Sachen mit "meine verhälnisse" mal zurückstellen. Wie die Väter sich verhalten dazu kann ich nix Solange meine Kinder ein ordentliches Leben führen habe ich mir nix vorzuwerfen

von PauWoi am 27.05.2020, 11:48



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"Davon ab, halte andere nicht für blöder als sie sind. Um zu wissen das das nicht dein erster Nick ist muss ich nicht mal nach der IP googeln." Du kannst ruhig meine IP googeln. :-D Ich weiss nicht warum du so drauflos gehst mich hier irgendwie zu verurteilen mit irgendwem anders.. ist mir auch egal Und für blöde denke ich hältst du eher mich

von PauWoi am 27.05.2020, 11:49



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Solange du verheiratet bist ist der Ehemann der rechtliche Vater. Diesen mußt du sowieso zeitnah informieren, da Eheleute für die Anmeldung beim Standesamt gemeinsam unterschreiben müssen. Solange niemand die Vaterschaft anficht bleibt es bei diesem rechtlichen Vater - mit allen Rechten und Pflichten. Wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechtet wird sicher auch nach dem biologischen Vater gefragt und dieser angeschrieben. UHV gibt es nicht, wenn man verheiratet ist.

von Andrea6 am 27.05.2020, 11:56



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Das Kind hat einen rechtlichen Vater. Da wird das Jugendamt eh nix machen solange keiner diese Vaterschaft in Frage stellt. Das Jobcenter wird von Dir verlangen Unterhalt zu fordern von Deinem Noch-Mann. Die Summe ggf. von den Leistungen abziehen wenn Du es nicht machst. Mein Tipp sofern das bei Euch geht. Gehe vor der Geburt zum JC und erfrage den Weg. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Den leiblichen Vater musst Du nicht von Dir aus informieren. Vielleicht aber den Ex ins Boot holen damit er zügig nach der Geburt gegen die Vaterschaft vorgehen kann und es seinen Weg nimmt. Mein Ex hat es auch erst vom Amt erfahren, und es ist dann seinen Weg gegangen.... Alles Gute

von Sternenschnuppe am 27.05.2020, 11:57



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Ok ja wenn meine Ehemann das macht gebe ich natürlich die Daten raus von dem Erzeuger

von PauWoi am 27.05.2020, 11:57



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Niemand hat dir unterstellt, dich nicht gut um deine Kinder zu kümmern. Lediglich, dass du dir den 3. Mann suchst, der gut genug, war dir ein Kind zu machen, aber ansonsten plötzlich ein ganz fieser Möp ist. Und nebenbei ist es dann auch für dich kein Problem, das dein Noch-Mann erst mal für einKind, das nicht von ihm, ist, rechtlich der Vater seins oll - mit allen Verpflichtungen. Ja, das ist moralisch verwerflich meiner Meinung nach. Aber es ist ganz einfach: du beziehst Sozialleistungen und bist deher eh verpflichtet, jegliche Änderung deiner privaten Lebensumstände sofort und WAHRHEITSGEMÄß zu melden. Bringschuld liegt bei dir - bei niemandem sonst. Alles andere ist Betrug. Also sowas wie "upss, ich hab glatt vergessen, das Vater x gar nicht der Vater ist" geht nicht. Was gibt es denn da groß zu diskutieren?

von cube am 27.05.2020, 11:58



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

@ Sternschnuppe "Vielleicht aber den Ex ins Boot holen damit er zügig nach der Geburt gegen die Vaterschaft vorgehen kann und es seinen Weg nimmt." --- ja ich habe versucht die Scheidung zu beschleunigen aber leider durch corona ist es nicht aufgegangen "Mein Ex hat es auch erst vom Amt erfahren, und es ist dann seinen Weg gegangen...." --- das will ich auch so dass es der leibliche Vater vom Amt erfährt, er hat es nicht verdient es von mir zu erfahren, also muss ich da nicht Angst haben geldansprüche zu verlieren wenn das Amt und der Ehemann als rechtlicher Vater von mir informiert werden nach Geburt?

von PauWoi am 27.05.2020, 12:00



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

@ cube Niemand hat dir unterstellt, dich nicht gut um deine Kinder zu kümmern. Lediglich, dass du dir den 3. Mann suchst, der gut genug, war dir ein Kind zu machen, aber ansonsten plötzlich ein ganz fieser Möp ist. ---- der Kommentar von der Userin dass sich das Amt bei mir wegen meiner "Verhältnisse" eh melden wird war angriff genug! Keiner der mich nicht privat kennt kann über meine "Verhältnisse" urteilen..meine Kinder leben sicher besser als manch andere in einer vermeintlichen schönen hübschen bilderbuchfamilie mit Papa und Mama die sich streiten und fremdgehen und betrügen und streit und ggf Gewalt noch gibt! Und ich finde es auch blöd über mich zu urteilen welchen Erzeuger ich mir für das Kind aussuchen das ist ein Rechtsforum und moralische Bedenken sollte man in einem mützerforum klären zumal ich es in den ausgangspost geschrieben habe... natürlich kann hier jeder trotzdem moralischen Senf dazukippen es bringt aber nichts meine rechtliche Frage zu klären und ist für mich lästig weil andere Leute in real bestimmt auch solche Vorurteile haben mit Frauen von Kindern mit mehreren Vätern. Es nervt einfach. Und nebenbei ist es dann auch für dich kein Problem, das dein Noch-Mann erst mal für einKind, das nicht von ihm, ist, rechtlich der Vater seins oll - mit allen Verpflichtungen. Ja, das ist moralisch verwerflich meiner Meinung nach. --- ja aber nach moralischen Bedenken hatte ich nicht gefragt Aber es ist ganz einfach: du beziehst Sozialleistungen und bist deher eh verpflichtet, jegliche Änderung deiner privaten Lebensumstände sofort und WAHRHEITSGEMÄß zu melden. Bringschuld liegt bei dir - bei niemandem sonst. Alles andere ist Betrug. ---- ähm ja.. habe nirgendwo geschrieben dass ich falschanangaben machen werde warum wird hier jetzt unter meinen Post mit Betrug rumgeworfen? Also sowas wie "upss, ich hab glatt vergessen, das Vater x gar nicht der Vater ist" geht nicht. --- warum schreibst du das jetzt mir? Wer hat gesagt das ich sowas sagen werde??? Was gibt es denn da groß zu diskutieren? -- weiss ich auch nicht. Du hast da zu keiner Sache ganz schön was zu erfinden siehe oben.. Sachen die ich angeblich lossagen etc. Den Diskussion stoff lieferst du selber

von PauWoi am 27.05.2020, 12:08



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

"Du musst den Vater auch keine SMS oder Mail oder WhatsApp schreiben, das geht auch per Brief. Diese Dinger gibt es nämlich immer noch. Einfacher zweizeiler, Kopie der Geburtsurkunde dazu und fertig." Und ich muss das wirklich? Wenn das Kind schon einen rechtlichen Vater hat? Reicht es nicht wenn der rechtliche Vater die Vaterschaftsanfechtung startet angaben zum biologischen erzeugers zu machen? Und dann kann er immer noch von einer Behörde informiert werden nicht von mir durch Brief oder SMS oder was auch immer.

von PauWoi am 27.05.2020, 12:12



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Hallo, Du bist aktuell verheiratet und wirst auch vor der Geburt nicht geschieden? Dann steht der rechtliche Vater sowieso fest. Und das Sorgerecht ist auch geklärt. Beides ist dein Ehemann. Egal, ob du angibst oder nicht, dass jemand anderer der Vater ist, spielt das erst mal keine Rolle (wenn du verheiratet bist). Wird dein Ehemann die Vaterschaft anfechten? LG luvi

von luvi am 27.05.2020, 13:58



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Ja klar wird er anfechten Werde dann natürlich auch angaben zum wahren Vater machen Aber mir ging es um die Frage ob man den biologische Vater informieren muss nach der Geburt. Er ist ja rechtlich ein komplett fremder Mann Ich sehe es nicht ein ihn zu informieren darüber, dass können gerne die Behörden machen oder der Anwalt von meinem Ehemann. Ich habe auch mit dem jobcenter telefoniert. Die sagen sie oder das Jugendamt wenden sich erstmal nur an den der in der Geburtsurkunde steht. Und strecken den Unterhalt erstmal vor und holen sich ihn nachher wieder. Natürlich muss man Angaben zum wahren Vater machen wenn man Kohle sehen will, aber das man nur ab dann ein Anspruch hat wenn man den leiblichen Vater mit Brief oder so informiert wie es hier heute eine Dame geschrieben hat ist falsch. Wichtig ist nur das das jobcenter rechtzeitig Bescheid weiß, für die ist sowieso mein Ehemann ihr Ansprechpartner moralisch ist völlig unerheblich! Selbst wenn ich es nicht wollte wäre mein Ehemann zuständig für jobcenter Also muss ich dem Erzeuger nix mitteilen, der wird dann bei der Anfechtung durch das familiengericht informiert Mir geht es nur darum dass seine Neugierde (vom leiblichen vater) nicht sofort nach Geburt befriedigt wird. Die ganze Schwangerschaft sich nicht kümmern und dann gleich nach der Geburt am besten noch aus dem Kreißsaal informiert werden mit Foto am besten noch.. ich glaube es geht los.. wenn das einige Damen hier so machen würden, in meiner Situation bitte gerne. Aber ich mache es nicht! Und das hat auch nix mit Kindeswohl oder Beziehung zum Erzeuger aufbauen zutun!! Denn wenn ich bei Zeiten mit dem JA über den Erzeuger spreche mit Beweisen werden sie es sicher selbst merken was der Erzeuger für Gedanken hat und nochmal das habe ich erst nach dem schwanger werden gemerkt!!! Wir waren nämlich nie in einer richtigen Beziehung wo man das hätte vorher merken können! Ich will das hier auch gar nicht weiter ausführen, mache ich nachher beim JA aber sorgerecht wird er freiwillig nicht von mir bekommen. Wenn er einen Antrag stellt dann werde ich die ganzen whats app Verläufe vorlegen und meine Freundin sagt als Zeugin aus Und ich finde mehr als anmaßend dass hier geurteilt wird über mich und meine "Verhältnisse" und von wem ich mich schwangere.. Manche Damen wenn sie mit ihm ein Kind bekommen wissen sicher durch eine Zauberglaskugel ALLES über den Erzeuger ihres Kindes auch die Zukunft und natürlich ALLE Informationen und setzten erst dann ein Kind mit dem in Die Welt wenn sie die Informationen aus ihrer Glaskugel für gut befinden....

von PauWoi am 27.05.2020, 14:17



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Ich erinnere mich nicht, dass hier irgendjemand geschrieben hat, du müsstest aus dem Kreissaal heraus den Erzeuger mit Foto etc informieren. Und ja, manchmal lernt man Menschen erst nach einer Weile besser kennen und stellt fest, dass sie eben doch nicht der Knaller sind bzw. man nicht zusammen passt. Weswegen ich persönlich mit einem Menschen, mit dem ich gar keine richtige Beziehung habe, ganz sicher kein Kind bekommen wollen würde. Aber kann ja ein Unfall gewesen sein. Nichts desto trotz hört es sich eher so an, als wenn du aus Sickigkeit auf ihn halt nichts freiwillig tun willst. Das ändert jedoch nichts daran, das er der Vater des Kindes ist und irgendwelche WhatsApp-Verläufe werden auch eher nicht dafür herhalten können, dass er kein Sorgerecht bekommen könnte. Da müsste er dich schon massiv bedroht haben und du Anzeige erstattet, damit das evt. irgendeine Relevanz hätte. Wie er mit dir spricht per WA hat nichts mit seiner Eignung als Vater bzw. Bezugsperson für EUER Kind zu tun. Wenn er also SG beantrag und sich kümmern will (das auch so rüberbringt) , denke ich eher, dass er es auch bekommen wird. Das ist das Ding mit den Rechten und Pflichten, die BEIDE Elternteile haben. Und euer Kind - ob das immer das Beste ist, sei dahin gestellt - ein Recht darauf hat, seinen Vater zu kennen und Kontakt zu haben. Ganz egal, wie dämlich du ihn jetzt findest. Ach ja: da du nun ja bereit alles mit dem JA geklärt hast, sind deine Fragen ja eh alle beantwortet, oder?

von cube am 27.05.2020, 16:08



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Wenn du alles weisst, warum fragst du dann? Aber ich schätze das nun der nächste Account aufgemacht wirst und du nächste Woche wieder fragst. Und das einen auf unwissend machst wenn man dich durchschaut. Kannst dir aber eigentlich sparen. Die gewünschte Antwort wirst du nicht bekommen. Wie ich das mit den Verhältnissen gemeint habe habe ich bereits geschrieben. Wenn man aber nur stänkern will dann list man natürlich gerne nur so wie es einen passt. Passt dann auch zu den Unterstellungen über angebliche Antworten.

von Felica am 27.05.2020, 18:34



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Rachefeldzug über das eigene Kind.. Du wirst eine ganz tolle Mutter.....

von Meyla am 27.05.2020, 18:37



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

@ meyla Lol Rachefeldzug Was bist du für eine? Aber du wirst sicher auch ne gaaaaaanz tolle Mutter was du hier abgibst für einen... ohne mich und die Verhältnisse zu kennen Der Erzeuger hat mehrere Vorstrafen und hat mich mehrfach bedroht was auch die Polizei weiß. Drogenkonsum und er hat gesagt wenn er ermittelt wird dann will er auch alle rechte ja toll so ne Einstellung Wenn er ermittelt wird... Aber wenn nicht ermittelt verzichtet er auch auf sorgerecht weil er dann nicht zahlen will... scheint ihm ja dann ganz wichtig zu sein mit dem sorgerecht! Wenn er es nur will wenn er unfreiwillig als Vater ermittelt wird Wenn ich wirklich Interesse an meinem Kind habe dann melde ich mich freiwillig und kicht erst wenn es gar keinen anderen Ausweg gibt.. aber dann natürlich alle recht haben wollen Und du gibst natürlich der bösen Mutter der Schuld und der Vater will sich ja natürlich kümmern ims Kind:-D Lächerlich Und im übrigen hat die Anwältin gesagt sie schließt sich den vorednerinnen rechtlich an Ja wem denn? Einige sagten ich muss dem biologischen Vater das nicht selbst mitteilen andere sagten ich muss weil ich sonst Unterhaltsansprüche verliere.. also welche Meinung schließt sich die Anwältin an? Das jobcenter sagte mir dass sie sich an den wenden der in der Urkunde als rechtlicher Vater steht und das Geld auch komplett vorausstrecken erstmal natürlich nur Also ist meine Frage hier überhaupt nicht richtig beantwortet worden (außer von den vorrednerinnen die auch so geschrieben haben das der rechtliche Vater zuständig ist,) Meine gewünschte Antwort habe ich trotzdem bekommen vom jobcenter das für mich zuständig ist also könnt ihr hier weiter schreiben ;-)

von PauWoi am 27.05.2020, 18:52



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Viel spass. Ich warte dann auf dir Threads von dir wo du dann rum jammerst das der Noch-Ehemann dich zur Kasse bittet. Oder das JC.

von Felica am 27.05.2020, 19:28



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Ich kenne deine Geschichte aus deinen restlichen Nicks und hab es da schon gesagt.... einseitige Berichterstattung einer rachsüchtigen Frau nehme ich nicht für voll.

von Meyla am 27.05.2020, 19:45



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Wenn er so ein schlimmer Mensch ist warum steigt man mit so einem ins Bett und lässt sich ein Kind machen? Egal wie er ist er hat Rechte und da kannst du dich drehen und wenden wie du willst.

von kati1976 am 28.05.2020, 10:07



Antwort auf: Verpflichtung zur Mitteilung der Geburt?

Frage 1 Nein, Du musst den biologischen Vater nicht kontaktieren Frage 2 Musst Du gar nicht Frage 3 Dein Ehemann ist sorgenberechtigt, automatisch Der Rest kommt dann von alleine auf Dich zu. Amt1, Amt 2, Ehemann 1, Freund 2, ExEx 3 Viel Spass dabei

von romankowitz am 28.05.2020, 13:50



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