Frage:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Guten Tag Frau Bader,
Ich habe zwei frage;
1- Meine Tochter ist in der Krippe. Wir bezahlen 6 Eur. fürs Getränk und 54 fürs Essen...Sie trink nur was wir ihr geben, bzw. sie lehnt sämtliche Getränke von dort, deshalb habe ich sorgfältig verschiedene Tee Sorten in der Krippe hinterlassen und zusäztlich nimmt von uns eine Flasche mit Saft... Mit dem Essen tut sie es auch schwer,... wenn man Glück hat isst sie ein paar Löffel aber in der Regel isst sie richtig wenn ich sie zu Hause futtern... Ab gesehen davon, mein Mann als Koch hätte sehr gern für sie eigene Essen täglich frisch vorbereiten und in der Krippe mitgebracht...Darüber hinaus letzte Wochen waren mehrere Kinder von der Gruppe meine Tochter und auch anderen Gruppe von Durchfälle betroffen... eine davon war sogar im Krankenhaus... Das einziger was gemacht wurde war ein Attest von Arzt verlangen bevor die Krankenkinder wieder zurück kommen dürften... !!! Vielleich war das Essen (von eine Catering Unternehmen ) schuldig daran... man weiß es nicht... Könnten man rechtlich gesehen etwas tun um das Essen- und Getränk Geld nicht umsonst bezahlen zu müssen,???, Was passiert mit dieses Geld wenn die kleine krank ist oder sich in drei Wochen Kur (ich habe eine Mutter-Kind Kur beantragt), kann man eine Rückerstattung verlangen???
2- Des Weiteres, mein Mann hat eine Stelle als Koch wobei er zwischen 800 und 900 Eur. Netto verdient... er ist unterhaltpflichtig für 2 anderen Kinder.... Wie viel soll er von seine Netto fürs Unterhalt bezahlen???
VIELEN DANK IM VORAUS!!!
von
minuschka
am 07.10.2013, 10:37
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Hallo,
1. Das kommt auf die Satzung an. Normalerweise geht es nicht - die Erzieher können nicht jedem Kind eine Extrawurst braten (im wahrsten Sinne des Wortes). Vllt kann Ihr Kind Zuschüsse zur Zahlung erhalten?
2. Nein, er muss nichts zahlen, da sein Mindesbehalt 1000 € ist, er muss sich aber mglw. einen Job suchen, wo er mehr verdient
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Du kannst sie vorm Essen abholen und dann Zuhause essen lassen.
Die Erzieher können schlecht jedem Kind einzeln ihr Essen erwärmen, das ist organisatorisch nicht möglich.
Wegen dem Getränkegeld schau nocheinmal in den Vertrag.
Das Kind über Mittag da zu lassen und vom gemeinsamen Essen auszuschließen würde bei uns nicht gehen.
Zum Unterhalt. Da sollte er sein Netto erhöhen, Nebenjob z.B.
800-900€ bei 3 Kindern ist natürlich sehr schwer.
Was zahlt er denn im Moment an die ersten beiden und gibt es einen Titel über den Unterhalt ?
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2013, 13:37
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Bei uns ging das schon. Die Kita behauptete das ginge nicht, aber ein ärztliches Attest klärte die Sache sofort auf. ;)
Das Problem des Aufwärmens (das man bei uns auch aufführte) war keines mehr als ich einfach ein kaltes Mittagessen einpackte.
Finanziell machte das bei uns keinen Unterschied, weil es kein getrenntes Essensgeld gab, ergo ich auch nichts abzog.
von
Pamo
am 07.10.2013, 13:54
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Der Arbeit ist neu, hat bis jetzt wegen geringer Elterngeld und Arg. 1 nicht bezahlt aber er muss die neue Beschäftigung bei Jugendamt melden. Er hat bis jetzt nur ein Monat durch gearbeitet und bekam gerade heute ein Vorschuss von 590 Eur.
von
minuschka
am 07.10.2013, 14:02
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Welche Attest???
von
minuschka
am 08.10.2013, 10:19
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Hallo,
wir verpflegen unsere Tochter selbst in der Einrichtung. Allerdings hat die Einrichtung eine Küchenfrau und wir geben das Essen frisch zubereitet, in einer mikrowellengeeigneten Dose mit.
Isst dein Kind nicht mit, weil es krank ist etc, dann musst du auch kein Geld bezahlen oder bekommst es zurück!
Frag doch einfach mal in deiner Einrichtung nach!
LG
von
Colien07022004
am 08.10.2013, 10:20
Antwort auf:
Verpflegungsgeld / Unterhaltpflich
Ich hab mir vom Kinderarzt ein Attest ausstellen lassen, dass das Kind anderes als die übliche Krippennahrung brauchte. Ein schickes Brieflein von Arzt zur Krippenleitung tut Wunder.
von
Pamo
am 08.10.2013, 12:04