Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 27.03.2003 eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Nun habe ich die Vermutung Schwanger zu sein. Ich war heute (09.04.2003) auch bereits beim Frauenarzt, der eine Schwangerschaft jedoch nicht bestätigen konnte. Da ich leider einen sehr unregelmäßigen Zyklus habe und auch nicht weiß wann ich meinen Eisprung hatte, kann auch nicht genau festgestellt werden, ob ich schon "überfällig" bin oder nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, falls sich nächste Woche eine SS bestätigen würde (über 2 Wochen nach Kündigung), trotzdem noch Kündigungsschutz zu genießen? Reicht eine Vermutung aus um die Frist zu wahren. Was muß ich dafür tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Herzliche Grüsse
Anna
Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 16:01
Antwort auf:
Vermutung einer SS nach Erhalt der Kündigung
Hallo,
nein.
Aber man kann die SS in diesem Zeitraum dem AG schriftlich mitteilen und ein ärtzliches Attest nachreichen.
Aber: der Arzt hat doch festgestellt, dass keine SS vorliegt? Glauben Sie er hat sich geirrt? Dann machen Sie es so.
ABer das kann auch ein SChuss nach hinten sein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.04.2003
Antwort auf:
Vermutung einer SS nach Erhalt der Kündigung
Vielen dank für Ihre Antwort...
Versteh nicht ganz wieso das ein Schuß nach hinten sein kann? Wär lieb wenn Sie mir dies kurz erläutern könnten.
Die Frauenärztin wird sich nicht geirrt haben, sondern der Zeitpunkt war einfach noch zu früh eine SS zu bestätigen.
Gruß
anna
Mitglied inaktiv - 11.04.2003, 12:11