Hallo Frau Bader, ich habe bis vor Beginn Mutterschutz Vermögenswirksame Leistungen von meinem Arbeitgeber erhalten genauso wie den Kindergarten Beitrag für meine Tochter. Seit dem Mutterschutz bekomme ich diese Leistungen nicht mehr, obwohl sie in meinem Arbeitsvertrag fester Bestandteil sind. Ich war der Meinung das mir während des Mutterschutzes diese Leistungen auch zustehen. Muss ich meinen Arbeitgeber deswegen gleich anmahnen, oder reicht das wenn der Erziehungsurlaub in 2 Jahren rum ist, weil doch der Verjährungsanspruch für Gehalt 3 Jahre ist. Problem ist nämlich das bei der Rechtsschutz Versicherung immer alles als Einzelfall gerechnet wird und nach meinem Erziehungsurlaub landet das ganze eh vor Gericht und dann könnte ich alles miteinander einklagen. Liebe Grüße Jessybaby
von jessibaby am 18.02.2012, 16:04