Frage: Vermögensaufstellung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und wir machen gerade unsere Vermögensaufstellung. Bei dieser sind auch sämtliche Gegenstände, die unsere Kinder haben aufgelistet. Die Kinder werden bei mir leben. Darf mein Mann mir diese Werte anrechnen? Viele Grüße katrinjasmin

Mitglied inaktiv - 09.03.2012, 09:46



Antwort auf: Vermögensaufstellung

Hallo, Kinder -Einrichtungsgegenstände und Spielsachen zählen nicht dazu. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2012



Antwort auf: Vermögensaufstellung

http://www.lebenslage-scheidung.de/Definition-Hausrat-waehrend-der-Scheidung.html

von peekaboo am 09.03.2012, 10:27