Guten Tag Frau Bader,
wenn ein Ehepartner Vermögen mit in die Ehe einbringt, Z.B. eine Wohnung oder Aktien und veräussert diese noch während die Ehe besteht, fliesst das Geld dann ins gemeinsame Vermögen ein, oder bleibt es bei dem Partner, der es mit in die Ehe einbrachte?
Vielen Dank im voraus, Brigitte
Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 10:06
Antwort auf:
Vermögen vor und in der Ehe
Liebe Brigitte,
wenn man keinen Ehevertrag geschlossen hat, behält jeder sein Eigentum. Aberr bei einer Scheidung wird das Vermögen am Beginn der Ehe mit dem Vermögen am Ende der Ehe verglichen und dann hälftig geteilt. Ausgenommen hiervon sind Erbschaft und Schenkung (bei diesen wird nur der Wertzuwachs gerechnet).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2000