Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte gestern die Diskussion mit meinem Freund darüber, ob der Vermieter darüber informiert werden muss, wenn ein Baby, sprich Nachwuchs in die Wohnung mit einzieht oder ob dies nicht notwendig ist.
Lt. unseres Mietvertrages heißt es nämlich in §13 Untervermietung: "... Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder ...., noch zur dauernden Aufnahme dritter Personen berechtigt. Die erteilte Zustimmung kann widerrufen werden"
Kann uns der Vermiter ( mit dem wir sowieso schon nicht so gut klar gekommen sind die letzte Zeit) - wohnen erst seit einem Jahr in der Wohnung - aus diesem § einen Strick drehen und uns womöglich das Mietverhältnis kündigen?
Unser Nachwuchs wird in 2 Wochen erwartet.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Sache weiterhelfen können, da ich durch googeln im Netz nicht wirklich schlau geworden bin.
MfG
von
Angelheart1984
am 14.06.2011, 10:08
Antwort auf:
Vermieter über nachwuchs informieren?
Hallo,
Sie müssen es melden u mit erhöhten Nebenkosten rechnen, kündigen darf er aber deshalb nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
Vermieter über nachwuchs informieren?
Also melden musst Du es dem Vermiter auf jeden Fall. Ein Grund Euch raus zu schmeißen hat er deswegen aber nicht. Wo kämen wir denn da hin wenn wir keine Kinder mehr bekommen dürften.
Wenn Du das Kind nicht 'meldest', dann kann er Dich abmahnen und ggf. auch Kosten nachfordern.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.06.2011, 13:28
Antwort auf:
Vermieter über nachwuchs informieren?
was denn für kosten nachfordern??? den was die nebenkosten angeht, werden die ja nach qm-fläche anteilig aufgeteilt... und ein baby kann ja schlecht auch schon seinen teil zu den mietkosten dazu tun... ?!?!?!
von
Angelheart1984
am 15.06.2011, 12:13
Antwort auf:
Vermieter über nachwuchs informieren?
LIEBER SABINE;
DU SCHREIBST ZIEMLICH VIEL MIST! EIN BABY IST KEIN DRITTER ZUR FAMILIE UND DEM VERMIETER MUSS MAN DEN NACHWUCHS NICHT MELDEN - IST AUCH KEIN UNTERMIETER!KOPFSCHÜTTELN::: AUCH BEI DER SACHE MIT DEM HAUS UND FAMILIE MIT DEN VIELEN KINDERN; WAR DEINE AUSSAGE SCHWACHSINN! DIESE FAMILIE BRUCHT KEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG; MANGELS EINNAHMEN; BERATUNGSHILFE ODER AUCH MITGLIED IM DMB! Vesicherung ist erst nach 6 monaten gültig, da die familie davon wusste,in dem fall ungültig! WILL HEISSEN; HALTEINFACH DEINE DÄMLICHE KLAPPE!
von
babyjacci
am 21.07.2016, 18:13