Guten Tag.
Wir erwarten im März 2020 unser 2. Kind. Nun ist meinen Frage, ob ich meinen Wohnungsvermieter von der "zusätzlichen Person" im Haushalt informieren muss? Wir haben keine Staffelmiete und unser monatlicher NK-Abschlag ist bereits der einer 4-köpfigen Familie, da wir diesbzgl auf Nummer sicher gehen wollten.
Vielen
X.
von
xeliara
am 10.10.2019, 08:43
Antwort auf:
Vermieter informieren?
Hallo,
er muss es nur wegen der NK wissen. Wenn sich nichts ändert, spielt es keine Rolel 8ich würde es ihm trotzdem mitteilen).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
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Vermieter informieren?
Der Vermieter muß doch wissen wer in seiner Wohnung wohnt.
von
Andrea6
am 10.10.2019, 08:56
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Vermieter informieren?
Es besteht meines Wissens nur eine Pflicht, wenn es Einfluss auf die Nebenkosten hat.
Wenn ihr aber bereits vorher schon zu viert veranlagt wurdet, würde sich durch das neue Kind nichts ändern.
von
Dojii
am 10.10.2019, 09:54
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Vermieter informieren?
Hi, es geht bei den NK doch gar nicht um den Abschlag, sondern um die Endabrechnung - und Hausmüll ist doch durch die Gemeinde immer pro Person veranschlagt, oder gibt es das auch anders?
von
drosera
am 10.10.2019, 17:57
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Vermieter informieren?
Ich habe das im Mieterlexikon gefunden:
Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft muß dem Vermieter weder angezeigt noch mitgeteilt werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag wären unwirksam.
Das Kind kann nach der Geburt ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Einzige Einschränkung: Es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen, diese braucht kein Vermieter hinzunehmen. Es kommt auch hier auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Maßgeblich ist der Zuschnitt, die Art und die Größe der jeweiligen Wohnung. Es kommt darauf an, mit welcher Zahl der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen musste (BayOLG Be v. 6. 10. 1997 RE-Miet 2/96). 7 Kinder in einer 2-Zimmerwohnung sind sicher zu viel.
von
xeliara
am 11.10.2019, 16:17