Sehr geehrte Frau Bader, ich bin vor ca 3 Wochen mit meinem 12 Wochen alten Säugling aus der Wohnung meines Ex-freundes in Frankfurt ausgezogen und in ein Frauenhaus in Kassel gegangen, weil sonst alle Frauenhäuser belegt waren. Mein ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht und er hat beim Gericht Frankfurt einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Ich soll nun ca 7 Stunden Fahrt (hin und zurück) mit dem Baby auf mich nehmen um zu der Anhörung zu kommen. Ich habe mich und meinen Sohn vor der Antragstellung in Kassel bei Einwohnermeldeamt umgemeldet. Da ich in ein Frauenhaus ging, dachte ich es wäre keine Zustimmung vom Ex nötig für die Meldung der neuen Wohnortes. Steht in dem Fall nicht das Kindeswohl an erster Stelle, sodass ich dem Kleinen weder zumuten kann 7 h Fahrt und Anhörung zu ertragen, noch möchte ich ihn für diese lange Zeit an eine Tagesmutter oä abgeben. Kann man den Fall an ein Gericht in der Nähe von Kassel abgeben? Kann ich ebenfalls jetzt noch einen Antrag beim Gericht Kassel stellen ? Was kann ich tun? Mit freundlichem Gruß Lauri und Jan
von lauri1984 am 07.09.2015, 22:30