Hallo,
ich hoffe, dass Sie auch Fragen zum Mietrecht beantworten :-)))):
Ich ziehe Ende November zu meinem Freund, zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 4 Jahre in meinem Apartement. Ich habe von meinem Vormieter die Wohnung unrenoviert und nur besenrein übernommen, ich mußte die Wohnung komplett bei meinem Einzug selbst renovieren; dieses steht auch in meinem Mietvertrag ("Die Renovierung der Wohnung übernimmt die Mieterin) Ich muß doch jetzt die Wohnung auch nur besenrein verlassen, der Paragraph in meinem Mietvertrag über Klauseln über einen Fristenplan für die jeweiligen Räume sind doch dann unwirksam oder??? Ich habe ja schließlich auch komplett renoviert, als ich eingezogen bin...Freue mich sehr auf eine Antwort von Ihnen!!
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 13:32
Antwort auf:
Verlassen einer Mietwohnung
Hallo,
bitte die Hinweise lesen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2008
Antwort auf:
Verlassen einer Mietwohnung
es kommt nicht drauf an wie du die wohnug bekommen hast sondern was in dem mietvertrag drin steht.
wenn da drin steht das du sie renoviert abzugeben hast , wirst du wohl nicht so einfach drum rum kommen, ganz gleich ob du damals mit dem vermieter die schriftlich festgehaltene abmachung hattest das du sie selbst renovierst, beim einzug.
diese zusätzlichen abmachungen schließen andere klauseln nicht automatisch aus.
es gibt da ganz bestimmte formulierungen die die kleinen aber feinen unterschiede machen.
schau mal hier rein , da wird dir die frage eventuell detailierter beantwortet
http://www.mietrecht.de/vorlagen/login.asp
oder auch hier
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm
ich hoffe es hilft dir weiter.
lg
Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 21:18