Hallo Frau Bader! Ich komme aus Bayern und machte 1997 das zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen. Weil ich den (damaligen) erforderlichen Notenschnitt nicht hatte, kam ich auf eine Warteliste, bekam aber seitdem immer wieder befristete Angestelltenvertäge. Nun habe ich gelesen, dass ein Arbeitsvertrag nur zweimal verlängert werden kann, danach hätte ich das Recht auf eine Festanstellung. Trifft das auch in meinem Fall zu? Vielen Dank für Ihre Antwort! Kathi
Mitglied inaktiv - 01.04.2005, 18:29