Verlängerung der Probezeit weil keine Beurteilung möglich sei wegen der Schwangerschaft??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Probezeit weil keine Beurteilung möglich sei wegen der Schwangerschaft??

Liebe Frau Bader Meine Frage ist, ob meine Probezeit verlängert werden darf oder nicht und ob während des EZU, den ich mit meinem Mann teilen will, auch in der Zeit für mich Kündigungsschutz besteht, in der er zuhause bleibt, also zwischen meinen Zeiten? Die Vorgeschichte ist folgende: Am 21.11.00 habe ich die mündliche Zusage für meine jetzige Stelle bekommen. Am 22.11.00 hat mir mein FA bestätigt, daß ich in der 5. SSW schwanger bin Am 24.11.00 habe ich (mit Rücksprache bei meinem bisherigen Chef, gleicher AG da große Firma) dem neuen bekannt gegeben, daß ich schwanger bin. Man hielt nochmal mit der Personalabteilung Rücksprache, und teilte mir am 30.11. mit, daß ich die Stelle „trotzdem“ bekäme. Nun ist meine Probezeit fast rum (am 1.06.) und meine Cheffin teilte mir mit, daß man mich nicht beurteilen könnte (liegt das daran, daß ich monatlich eine Woche krankgeschrieben war? Und seit 26.4. das erste mal längerfristig?) und ob ich deswegen damit einverstanden wäre, die Probezeit um ein halbes Jahr zu verlängern. Das kommt mir allerdings nicht wie eine Verlängerung vor, eher wie ein wiederholen. Muß ich mich wirklich auf nochmal volle 6 Monate einlassen? Immerhin wußte man von anfang an bescheid, daß ich schwanger bin. Vielleicht haben sie ja jetzt eingesehen, daß es ein Fehler war, mir nach meiner „Beichte“ entgegenzukommen (ich sagte es so zeitig, weil ich es in meinem fall für richtig hielt, ich hätte auch bei meinem alten arbeitsplatz bleiben können – ich wollte mir somit ärger ersparen) Ferner bin ich noch bis zum 14.5. AU, und ich gehe davon aus, daß das auf jeden fall nochmal verlängert würde. Meine Cheffin meinte gestern auch, ich solle meinen Jahresurlaub vor MuSchu nehmen. D.h. ich würde sowieso am 16.5. dort weg sein. Das kommt mir vor, als würde man mich abschieben wollen, weil es ja soooo unsicher ist, ob ich weiterhin arbeiten komme, oder wochenweise krankgeschrieben werde. Das ist doch aber nicht mein Problem, wenn die wegen meiner Schwangerschaft nicht besser planen können! Ich komme meinem AG gerne soweit wie möglich entgegen, aber deswegen muß ich mir doch nicht alles gefallen lassen, oder? Ich wäre ihnen für eine klare Antwort sehr, sehr dankbar. Ich hoffe, ich habe meine Situation ausreichend erklärt! Oder sprengt das schon den Rahmen Ihrer allgemeinen Rechtsberatung hier im Forum? Jedenfalls schon einmal vielen herzlichen Dank für ihre Bemühungen, Isabelle, 29.SSW

Mitglied inaktiv - 10.05.2001, 09:33



Antwort auf: Verlängerung der Probezeit weil keine Beurteilung möglich sei wegen der Schwangerschaft??

Liebe Isabelle, 1. Eine Verlängerung der Probezeit ist gem. § 622 BGB unzulässig. Sie schließen deshalb einen auf ein halbes Jahr befristeten Vertrag. Wenn der ausläuft, muss der AG trotz SS nicht verlängern. 2. Grds. gilt folgendes wegen Probezeit+SS: ist vertragl. geregelt, dass Vertrag sich automatisch nach Probezait verlängert, wenn keine Kü. erfolgt, kann Ihnen nichts passieren, denn dann gilt Mutterschutz. Steht aber im Vertrag zur Probezeit, dass danach neu verhandelt/ neuer Vertrag gecshlossen werden muss, läuft der alte Vertrag automatisch aus und Ihnen wird nicht gekündigt, dann kein MuSchG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2001



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