Verlängerung der Probezeit bei sofortigem Beschätigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Probezeit bei sofortigem Beschätigungsverbot

Guten Abend, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, mit einem Willkommensbonus als Zusatzvereinbarung, der zur Hälfte mit dem 1. Gehalt und zur anderen Hälfte mit erfolgreicher Beendigung der Probezeit (6 Monate) ausgezahlt werden soll. Kurz darauf erfuhr ich von meiner Schwangerschaft, die ich meinem neuen AG alsbald mitteilte. Berufsbedingt (Altenpflege) erteilte mir der AG ein sofortiges Beschäftigungsverbot, sodass ich den Dienst gar nicht antreten durfte. Mein AG zahlt aber nun nur die erste Hälfte des Willkommensbonus, da er sagt, die Probezeit würde sich nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit verlängern und erst danach (sofern erfolgreich beendet), gäbe es die zweite Hälfte der Bonuszahlung. Er meint, er könne mich sonst nicht beurteilen, deshalb würde die Probezeit nach der Elternzeit drangehangen (im vollen Maße von 6 Monaten, da ich ja keinen Dienst antreten konnte). Nun meine Frage: ist das rechtens oder entfällt die Probezeit für mich komplett und muss der AG die zweite Bonuszahlung an mich zahlen? Und wenn ja, wann? Herzliche Grüße, Susanne

von Suse4114 am 03.11.2016, 17:08



Antwort auf: Verlängerung der Probezeit bei sofortigem Beschätigungsverbot

Hallo, bei einem BV nach meiner Meinung nach den sechs Monaten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2016



Antwort auf: Verlängerung der Probezeit bei sofortigem Beschätigungsverbot

Die Probezeit entfällt nicht, sondern du bist während der Probezeit freigestellt. Sie endet für dich genau wie sie sonst geendet hätte, nach 6 Monaten. Ob man behaupten kann, die Probezeit "erfolgreich" bestanden zu haben, wenn keine Arbeitsprobe gegeben wurde, halte ich für fraglich. Meiner Ansicht nach wäre es legitim wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsprobe auf die Zeit verschiebt, wenn du tatsächlich wieder arbeitest. Und wenn er dann beurteilt, ob das Ergebnis die Prämie verdient. Denn nach der Mutterschutz/Elternzeit bist du auch wieder aus dem Kündigungsschutz raus und dann darf er dich bei mangelhafter Arbeitsprobe auch wieder kündigen.

Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 17:34



Antwort auf: Verlängerung der Probezeit bei sofortigem Beschätigungsverbot

Du sollst ja schwanger keine finanziellen Nachteile haben. Wenn du nicht schwanger geworden wärst, hätte es zwei Möglichkeiten gegeben: 1. Prämie bei guter Arbeitsprobe, bestandener Probezeit und Vertrag läuft weiter. oder 2. Keine Prämie bei schlechter Arbeitsprobe, Probezeit nicht bestanden, Vertrag wird beendet. Die Probezeit läuft weiter, die Arbeitsprobe läuft aber nicht weiter. Da man die Prämie nicht automatisch bekommt, sondern da die Prämie an eine bestimmte Vorgabe gekoppelt ist, entsteht dir kein Nachteil, wenn dir die einmalige Prämie nachgezahlt wird, sobald du die Voraussetzungen dafür erfüllt hast. Du bist damit NICHT durch die Schwangerschaft benachteiligt.

Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 19:56



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