Ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von einem Jahr beantragt. Dies ist mir allerdings jetzt zu wenig. Gerne würde ich diese um ein weiteres Jahr verlängern. Wie mache ich dies?
Muss ich die Elternzeit nur bei meinem Arbeitgeber verlängern oder noch bei einer Behörde? Sind Fristen einzuhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort?
von
Mauseherz
am 09.05.2020, 10:31
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung, grds. ist die Antragsfrist 7 Wo. Steht beides in § 16 BEEG.
Reden Sie mit dem AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Du hast leider kein Anrecht auf eine Verlängerung der Elternzeit, da du dich beim ersten Antrag für die ersten beiden Jahre festlegen musst. Du wirst wohl deinen Arbeitgeber fragen müssen, ob er bereit ist dir dabei entgegen zu kommen. Er muss es allerdings nicht.
von
MamavonMia123
am 09.05.2020, 17:34
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
du musst dich, wie alle. für zwei jahre festlegen. wenn du ein jahr ez meldest, resultiert daraus, dass du danach arbeitest. entweder wieder vollzeit oder teilzeit mit neuem vertrag. dein vollzeit vertrag wäre dann aber futsch. es war nicht gut nur ein jahr zu melden da du kein anrecht hast, jetzt zu verlängern. der AG muss dem zustimmen. tut er das nicht, musst du arbeiten.
von
mellomania
am 09.05.2020, 21:12
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Ich hab ein ähnliches Problem und würde mich der ursp. Frage anschließen und erweitern: ich habe für 18 Monster beantragt. Nun würde ich gerne die noch verbliebenen 18 Monate nehmen. Nach dem 2. Geburtstag ist das doch unter Beachtung der Anmeldefrist möglich oder irre ich mich da? In der Zwischenzeit muss man arbeiten gehn, das ist klar.
Danke und LG
von
AuMi
am 11.05.2020, 11:51