Hallo Frau Bader ,
Ich habe 2017 bei meinem Ag 2 Jahre Elternzeit beantragt ,diese sind im Juni diesen Jahres dann vorbei. Nun ist es so das ich gerne ein weiteres Jahr dranhängen möchte ,mein Ag dies jedoch ablehnt, was kann ich tun ?
Vielen Dank
Dani
von
DaniLu86
am 15.01.2019, 03:31
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
nach § 16 BEEG muss er gar nicht zustimmen. Es besteht ein Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2019
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
das ganze ist an sich nicht zustimmungspflichtig. heißt, du meldest es, er muss es gegenzeichnen. kündigungsschutz hast du dann weiterhin..ABER: könnte halt danach probleme geben, wenn du aus der EZ zurückkommst. er muss dir ja deinen bzw. einen vergleichbaren job geben. und wenn er dann angekäst is, weil du das jahr noch drangehängt hast, könnte er es dir ungemütlich machen bzw. dir regulär kündigen...ich weiß ja nicht wie euer arbeitsverhältnis ansonsten is...
von
mellomania
am 15.01.2019, 05:10