Hallo Frau Bader, Ich habe heute mit einer Kollegin telefoniert und die hat mich darauf aufmerksam gemacht dass ich die Elternzeit vom ersten Kind... an die nun noch laufende Elternzrit anhängen kann ist das richtig? Sie meinte etwas von Frist Einhaltung!? Erstes Kind 15.3.2014 geboren Elternzeit für 3 Jahre beantragt... Geburt des zweiten Kindes 25.7.16 Elternzeit bis 24.7.2019 beantragt! Der Mutterschutz wird abgezogen oder? Das bedeutet mir standen noch 10 Monate vom ersten Kind zu? Ist das richtig? Soviele Fragen auf einmal gggrrhh! Vielen Dank im Voraus Lg Bine
von Bine 15 am 23.04.2018, 12:00